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HZA-EF: Schwarzarbeit im Dönerimbiss: Imbissbetreiber zu Freiheitsstrafe verurteilt

Erfurt (ots)

Das Amtsgericht Erfurt verurteilte im Mai dieses Jahres einen 52-jährigen Imbissbetreiber aus Erfurt wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt. In die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe hat das Gericht eine rechtskräftige Verurteilung aus dem Jahr 2020 wegen des Einschleusens von Ausländern einbezogen.

Im Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Erfurt und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Erfurt konnte dem inzwischen rechtskräftig Verurteilten nachgewiesen werden, dass er in den Jahren 2018 und 2019 mehrere Arbeitnehmer beschäftigte, diese aber nicht oder nicht vollständig zur Sozialversicherung anmeldete und zu geringe Beiträge zahlte. Hierdurch entstand den Sozialversicherungsträgern ein Schaden von über 19.000 Euro.

Ausgangspunkt für die Ermittlungen war eine Kontrolle des Imbisses und die anschließende Prüfung der Geschäftsunterlagen. Hierbei stieß der Zoll auf Unregelmäßigkeiten in der Buchführung des Mannes. Neben der Freiheitsstrafe hat das Gericht auch die Einziehung von Wertersatz in Höhe der nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge von über 19.000 Euro angeordnet.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Erfurt
Carlito Klaus
Telefon: 0361 60176-109
E-Mail: presse.hza-erfurt@zoll.bund.de
www.zoll.de

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