HZA-EF: Bewährungsstrafe für Unternehmer aufgrund von Schwarzarbeit im erheblichen Umfang
Erfurt (ots)
Das Amtsgericht Gera verurteilte im August dieses Jahres den Geschäftsführer einer Geraer Baufirma wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 41 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Die Vollstreckung der Haftstrafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 39-jährige türkische Bauunternehmer durch seine Taten in den Jahren 2014 bis 2017 den Sozialversicherungsträgern Beiträge in Höhe von über 600.000 Euro vorenthalten hatte.
Bei einer Geschäftsunterlagenprüfung stellten Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Gera Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung der Firma fest. Der Baubetrieb des inzwischen rechtskräftig Verurteilten verlegte überwiegend Industriefußböden. Die offiziell gezahlten Löhne standen in einem auffällig niedrigen Verhältnis zu den erbrachten Bauleistungen. Die vorgelegten Arbeitszeitnachweise waren nicht plausibel.
Im Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gera und des Hauptzollamtes Erfurt konnte nachgewiesen werden, dass der Verurteilte Arbeitnehmer schwarz beschäftigte und diese bei der Sozialversicherung nicht im vollen Umfang anmeldete sowie zu geringe Sozialversicherungsbeiträge zahlte.
Um die Schwarzlohnzahlungen zu kaschieren, beschaffte sich der Verurteilte Rechnungen von Scheinfirmen, die tatsächlich nicht werbend am Markt tätig waren, sondern lediglich anderen Unternehmern der Branche Scheinrechnungen zur Verfügung stellten.
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