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Hauptzollamt Erfurt

HZA-EF: Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung in Thüringen und Südwestsachsen
Zoll kontrolliert über 2.000 Arbeitgeber im Jahr 2023

HZA-EF: Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung in Thüringen und Südwestsachsen / Zoll kontrolliert über 2.000 Arbeitgeber im Jahr 2023
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Erfurt (ots)

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Erfurt überprüfte im vergangenen Jahr 2.069 Arbeitgeber in Thüringen und Südwestsachsen (Thüringen: 1.185, Südwestsachsen: 884).

Die Zöllnerinnen und Zöllner leiteten rund 3.800 Strafverfahren sowie über 1.900 Bußgeldverfahren ein und sind damit erneut entschieden gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug vorgegangen. Im Ergebnis ihrer bundesweiten straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen deckten sie einen Gesamtschaden von 36,8 Millionen Euro auf (Thüringen: 26,5 Millionen Euro, Südwestsachsen: 10,3 Millionen Euro).

Die im vergangenen Jahr abgeschlossenen Ermittlungsverfahren führten zu Freiheitsstrafen von insgesamt 55,8 Jahren. Die von den Gerichten verhängten Geldstrafen belaufen sich auf 1,5 Millionen Euro. Das Hauptzollamt Erfurt hat Bußgelder in Höhe von 7,8 Millionen Euro verhangen.

Die aufgedeckte Schadenssumme errechnet sich aus nicht beziehungsweise zu wenig gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, nicht oder zu wenig gezahlten Beiträgen zur Sozialkasse des Baugewerbes, zu Unrecht erhaltenen Leistungen von der Agentur für Arbeit und den Jobcentern sowie nicht beziehungsweise zu wenig gezahlten Beiträgen an die Berufsgenossenschaften. Bei Mindestlohnunterschreitungen ergibt sich die Schadenssumme aus der Differenz von Mindestlohn und dem tatsächlich gezahlten Lohn.

Zusatzinformation:

Prüfungen der FKS erfolgen immer ganzheitlich. Geprüft wird grundsätzlich, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden oder gegebenenfalls sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.

Die FKS führt ihre Prüfungen sowohl als verdachtsunabhängige Spontanprüfungen, als Initiativprüfungen aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen, wie auch als hinweisbezogene Prüfmaßnahmen durch. Beginnend mit Arbeitnehmerbefragungen vor Ort zu den Arbeitsverhältnissen, schließen sich in der Regel Geschäftsunterlagenprüfungen und oftmals langwierige und komplexe Ermittlungen an.

Die Standorte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Erfurt, das für das gesamte Bundesland Thüringen sowie den südwestlichen Bereich von Sachsen zuständig ist, befinden sich in Erfurt, Gera, Jena, Nordhausen, Suhl sowie in Annaberg-Buchholz, Chemnitz, Plauen, und Zwickau.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Erfurt
Carlito Klaus
Telefon: 0361 60176-109
E-Mail: presse.hza-erfurt@zoll.bund.de
www.zoll.de

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