Hauptzollamt Frankfurt am Main
HZA-F: Bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls im Reinigungsgewerbe/ Hauptzollamt Frankfurt am Main kontrolliert Reinigungsfirmen am Flughafen
Frankfurt am Main (ots)
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führt regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen durch. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. 21 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Frankfurt am Main beteiligten sich am 9. Juni 2021 an der bundesweiten Schwerpunktprüfung in der Reinigungsbranche. Sie überprüften acht Reinigungsfirmen am und um den Frankfurter Flughafen sowie 35 in deren Unternehmen beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ziel war es, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und die rechtmäßige Zahlung des gesetzlich festgelegten Mindestlohns sicherzustellen. Darüber hinaus ging es um die Aufdeckung des unrechtmäßigen Bezugs von Arbeitslosengeld I und II sowie der illegalen Beschäftigung von Ausländern. "Die Gebäudereinigungsbranche ist von geringfügiger Beschäftigung geradezu geprägt. Gleichzeitig zählt sie zu einer der beschäftigungsstärksten. Wir haben sie deshalb regelmäßig im Visier", so Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main. Neben Mindestlohnverstößen kommt es in der Branche der Gebäudereinigung erfahrungsgemäß häufig zu Strafverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB. Hier werden Wegezeiten von einem Objekt zum nächsten sowie das Aus- und Anziehen von Hygienekleidung und die Bereitstellung des Putzmaterials oft nicht als Arbeitszeit angerechnet. Bei den laufenden Kontrollmaßnahmen am Flughafen wurden vier Verwarnungsgelder wegen des Verstoßes gegen die Ausweismitführungspflichten erhoben. In weiteren zehn Fällen wurde gegen die geltende Sofortmeldepflicht im Reinigungsgewerbe verstoßen. In einem Fall ergaben sich Anhaltspunkte für Vorenthaltung von Arbeitsentgelt. Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.
Zusatzinformation:
Seit dem 1. April 2021 gilt die Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung (Achte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung - 8. GebäudeArbbV) und damit ein bundeseinheitlicher Mindestlohn, auch für alle nicht an den Tarifvertrag Mindestlohn gebundenen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen, einschließlich derer, die von einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland nach Deutschland entsandt werden. Die Mindestlöhne pro Stunde betragen derzeit für die Lohngruppe 1 (z.B. Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten) 11,11 Euro und für die Lohngruppe 6 (z.B. Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten) 14,45 Euro. Berufs- und Karrierechancen Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber nach dem Audit "Vereinbarkeit von Beruf und Familie". Wir bieten Ausbildungsplätze an. Näheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere.
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