Hauptzollamt Frankfurt am Main
HZA-F: Frankfurter Zoll für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt- Bundesweite Schwerpunktprüfung im Baugewerbe
Frankfurt am Main (ots)
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Frankfurt am Main sowie der Hauptzollämter Darmstadt und Gießen waren heute am Frankfurter Flughafen im Großein-satz. Insgesamt 450 Kräfte von Zoll und Polizei kontrollierten das Großbauprojekt Terminal 3 im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Baugewerbe.
Nach vorläufigem Ergebnis wurden 366 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von 128 Fir-men kontrolliert. Davon erfordern 169 Fälle weitere Nachprüfungen bei ihren Arbeitgebern, u.a. wegen der Einhaltung des Mindestlohnes und der Melde- und Beitragspflichten zur Sozi-alversicherung. Zwei Personen wurden ohne gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis auf der Baustelle angetroffen und es wurden Strafverfahren eingeleitet. Weitere geringfügige Verstö-ße wegen Ordnungswidrigkeiten wurden vor Ort gegen sieben Personen mit Verwarnung ge-ahndet. Darüber hinaus kam es zur Vollstreckung eines ausgeschriebenen Haftbefehls, we-gen Diebstahls. Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.
Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen großen Fokus auf das Baugewerbe. Die im Bauhaupt- und Baunebengewerbe bestehenden umfangreichen tarifvertraglichen Branchenregelungen begründen ein hohes In-teresse an der stetigen Überprüfung dieser Branche.
Die Beschäftigten der FKS stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäfts-unterlagen unter anderem auch fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitneh-mer*innen Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird.
"Unsere Kontrollen helfen dabei, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen kommt. Sie sind auch wichtig, damit die steuerehrlichen Unternehmen auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig bleiben können. Außerdem führt Schwarzarbeit zu mangelhafter Absicherung bei Krankheit oder im Alter. Auch das sollte nicht unterschätzt werden", so Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.
Unabhängig von den branchenspezifischen Regelungen zum Mindestlohn ergibt sich auf-grund der branchenspezifischen Rahmentarifverträge für das Bauhauptgewerbe sowie das Dachdecker- und Gerüstbauer-Handwerk die Verpflichtung zur Zahlung von Überstundensät-zen, darüberhinausgehenden Entlohnungsbestandteilen (wie Zuschläge für Arbeiten zu be-sonderen Zeiten, Erschwerniszuschläge und Sondervergütungen), Urlaubsentgelt und -geld sowie die Gewährung von Urlaub. Die Bereitstellung geeigneter Unterkünfte muss ebenfalls eingehalten werden. Bei dem Baugewerbe handelt es sich zudem um einen Wirtschaftszweig, für den die besonderen Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweispapieren gelten. Dar-über hinaus besteht im Baugewerbe die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung.
Zusatzinformation:
Im Bauhauptgewerbe gilt aktuell der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,82 Eu-ro je Stunde. In manchen Branchenzweigen wie beispielsweise im Elektrohandwerk (12,90 Euro/Stunde) sowie im Gerüstbauhandwerk (12,55 Euro/Stunde) sind spezielle Branchen-mindestlöhne zu zahlen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhal-ten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber nach dem audit "berufund-familie". Wir bieten Ausbildungsplätze an. Näheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere.
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