Hauptzollamt Frankfurt am Main
HZA-F: Bauunternehmer aus Neu-Isenburg zu Gefängnisstrafe verurteilt- Großangelegte Dursuchungsmaßnahmen von Zoll und Staatsanwaltschaft erbrachten die nötigen Beweise
Frankfurt am Main (ots)
Das Landgericht Darmstadt verurteilte einen Bauunternehmer aus Neu-Isenburg zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten, wegen Vorenthaltens sowie Veruntreuung von Arbeitsentgelt in 67 Fällen - teilweise in Zusammenhang mit Steuerhinterziehung und Be-trug.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt am Main konnte durch umfangreiche Ermittlungen nachweisen, dass der Angeklagte in dem Zeitraum April 2014 bis Juni 2020 hinweg Schwarzlöhne an seine Mitarbeiter auszahlte, ohne die darauf anfallenden Sozialabgaben und Steuern in zutreffender Höhe zu entrichten. Großangelegte Dursuchungsmaßnahmen von Zoll und Staatsanwaltschaft im August 2020 im Rahmen der BAO Forum erbrachten die nötigen Beweise.
Durch den Einsatz sogenannter Servicefirmen und Scheinrechnungen über angeblich erbrachte Bauleistungen gelang es dem Angeklagten, Schwarzlohnzahlungen in Millionenhöhe in der Buchhaltung seines Unternehmens zu verschleiern. Der dadurch entstandene Gesamtschaden bei der Deutschen Rentenversicherung, dem Finanzamt und der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse im Baugewerbe wurde auf rund 3,35 Millionen Euro beziffert.
Gegen vier weitere Tatbeteiligte wurden Freiheitsstrafen wegen Beihilfe verhängt und zur Bewährung ausgesetzt.
Die Urteile sind rechtskräftig.
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