HZA-HN: Nach Leistungsmissbrauch und Urkundenfälschung: Azubi zu einjähriger Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt
Heilbronn (ots)
Nach Abgleich der Sozialversicherungsdaten mit den Beschäftigungsdaten ergab sich beim Jobcenter Landkreis Schwäbisch Hall der erste Verdacht. Die weiteren Ermittlungen wurden durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Heilbronner Hauptzollamts geführt.
Da der Auszubildende für sieben Monate, von September 2017 bis August 2018, fast 8.000 Euro Arbeitslosengeld II bezog, obwohl er unterdessen in einem Ausbildungsverhältnis stand, wurde der 31-jährige Mann zu 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Zur Begehung der Tat legte der Mann dem Jobcenter einen verfälschten Ausbildungsvertrag vor. Darin hatte er den Eintrag einer Ausbildungsvergütung entfernt, um gegenüber dem Jobcenter seine Einkommenslosigkeit zu belegen. Die zu Unrecht bezogenen staatlichen Unterstützungsleistungen muss der Mann in voller Höhe zurückzahlen.
Die Entscheidung, eine einjährige Freiheitsstrafe auf Bewährung, wurde im Oktober 2021 rechtskräftig.
Zusatzinformation:
Leistungsmissbrauch wird u.a. mit modernen Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung aufgedeckt. Dabei werden die Meldedaten der Arbeitgeber zur Sozialversicherung mit den Leistungsempfängerdaten abgeglichen, um Überschneidungen festzustellen, deren Ursachen anschließend aufgeklärt werden. Wer falsche bzw. unvollständige Angaben macht oder Änderungen nicht bzw. nicht unverzüglich mitteilt, muss nicht nur mit der Pflicht zur Erstattung der zu Unrecht erhaltenen Leistungen rechnen, sondern setzt sich auch der Gefahr eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens aus. Wer bewusst falsche bzw. unvollständige Angaben macht oder Änderungen nicht bzw. nicht unverzüglich mitteilt und dadurch Leistungen erhält, die ihm nicht zustehen, macht sich wegen Sozialleistungsbetrug strafbar und kann im Regelfall mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden (§ 263 StGB).
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