HZA-HN: Versteckte Dopingmittel entdeckt/ Erfolgreiche Autobahnkontrolle
Heilbronn (ots)
Bei verdachtsunabhängigen Kontrollen auf der Autobahn 6 zwischen den Anschlussstellen Kupferzell und Neuenstein stellten Zöllnerinnen und Zöllner über 6.000 Verpackungseinheiten mit anmeldepflichtigen Substanzen sicher.
Der 46-jährige Fahrer eines LKW mit türkischer Zulassung gab zu Beginn der Befragung nach anmeldepflichtigen Waren an, nichts dergleichen mitzuführen, bei der Überprüfung des Transportmittels fanden die Beamten jedoch im Verborgenen die ihnen verschwiegenen Präparate, wie beispielsweise Insulininjektionen und Somatropin. In drei bauartbedingten Hohlräumen waren die nicht verkehrsfähigen Arznei- und Dopingmittel versteckt. Die aufgefundenen Substanzen können u.a. auch zum Muskelaufbau eingesetzt werden und sind daher auch in Bodybuilderkreisen bekannt. Vor Ort wurde durch die Einsatzkräfte des Zolls noch ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs gegen den Fahrer des LKW eingeleitet. Bannbruch begeht, wer Gegenstände entgegen einem Verbot in die Bundesrepublik Deutschland einführt, ausführt oder durchführt. Für weitere Ermittlungen wurde der Sachverhalt an den Zollfahndungsdienst abgegeben.
Zusatzinformationen:
Der Verkehr mit Arzneimitteln und Betäubungsmitteln unterliegt in Deutschland zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden und zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Drogen strengen Vorschriften. Bei der Einreise oder Wiedereinreise nach Deutschland dürfen Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Be-darf des Reisenden entsprechenden Menge mitgebracht werden. Als üblicher persönlicher Bedarf ist dabei ein Bedarf für maximal drei Monate je Arzneimittel, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen, anzusehen. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Arzneimittel bereits aus Deutschland mitgenommen wurden und hierher zurückverbracht werden oder ob sie im Ausland erworben wurden. Es gibt jedoch auch Arzneimittel, die selbst für den eigenen Bedarf von Reisenden nicht nach Deutschland verbracht werden dürfen. Hierunter fallen gefälschte Arzneimittel, zum Beispiel die Nachahmung eines am Markt bereits zugelassenen Arzneimittels, welches aber nicht vom eigentlichen Hersteller stammt, oder besonders gefährliche und häufig im Doping verwendete Stoffe, die in der Anlage zum Anti-Doping-Gesetz (zum Beispiel Testosteron, Nandrolon, Clenbuterol) aufgelistet sind, und deren Besitz oder Verbringen nach Deutschland zu Dopingzwecken im Sport in einer "nicht geringen Menge" bereits verboten ist. Die Festsetzung der "nicht geringen Menge" für die einzelnen Stoffe erfolgt durch die Dopingmittel-Mengen-Verordnung.
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