HZA-HN: Zoll prüft bundesweit im Gaststättengewerbe
Heilbronn (ots)
Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung führten am 3. Juni 2022 eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Gaststättengewerbe durch.
Im Fokus der verdachtsunabhängigen Prüfmaßnahmen standen dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie Kontrolle des Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern. Die Prüfungen erfolgten sowohl durch Personenbefragungen der vor Ort angetroffenen Beschäftigten, als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung) ihrer Arbeitgeber.
Vom Hauptzollamt Heilbronn waren bei den Prüfungsmaßnahmen insgesamt 38 Zöllnerinnen und Zöllner eingebunden. Die Prüfungen fanden im gesamten Zuständigkeitsbezirk des Hauptzollamts Heilbronn statt, dauerten zwischen 15:00 und 24:00 Uhr an und betrafen 36 Betriebe. Dabei wurden 182 vor Ort arbeitende Personen nach deren Beschäftigungsverhältnissen befragt.
Nach ersten Erkenntnissen wurden in folgenden Bereichen Ungereimtheiten festgestellt: möglicher Leistungsmissbrauch bei fünf Vorgängen, illegale Beschäftigung von Ausländern in vier Prüffällen und bei drei Vorgängen gilt es, Anhaltspunkten auf Mindestlohnverstöße nachzugehen. Elfmal stellten die Einsatzkräfte des Zolls bei Ihren Prüfungen Anhaltspunkte für Meldepflichtverstöße und Beitragshinterziehung fest und bei vier weiteren Sachverhalten wurde durch die überprüften Beschäftigten gegen Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten verstoßen.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung neben weiteren Branchen auch einen Schwerpunkt auf das Gaststättengewerbe, da es zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland zählt und dort regelmäßig Gesetzesverstöße festgestellt werden. Das Gaststättengewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der allgemeine Mindestlohn 9,82 Euro je Zeitstunde.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
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