HZA-HN: Im Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung - Das Hauptzollamt Heilbronn beteiligt sich an bundesweiter Schwerpunktprüfung
Heilbronn (ots)
Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führten am 3. August erneut eine bundesweite Schwerpunktprüfung durch. Dieses Mal stand mit Hotels, Pensionen und Gasthöfen mit Übernachtungsmöglichkeiten das Beherbergungsgewerbe im Fokus des Zolls.
Kontrolliert wurde dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern. Die verdachtsunabhängigen Prüfungen erfolgten sowohl durch Personenbefragungen, als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung).
38 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Heilbronn von den FKS-Standorten aus Heilbronn und Tauberbischofsheim waren dazu im gesamten Zuständigkeitsbezirk unterwegs. Es wurden 133 Personenbefragungen durchgeführt und 17 Geschäftsunterlagenprüfungen begonnen. Nach vorläufigen Erkenntnissen sind infolge der Prüfmaßnahme in 14 Fällen weiterführende Maßnahmen seitens des Zolls erforderlich. Gegenwärtig gilt es folgende Unregelmäßigkeiten aufzuklären: in neun Fällen bestehen Anhaltspunkte auf Mindestlohnverstöße, in drei Sachverhalten Anhaltspunkte für illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften und in zwei Fällen Anhaltspunkte für Aufzeichnungspflichtverletzungen. Anlässlich der Prüfung wurden wegen des Anfangsverdachts in drei Fällen bereits Strafverfahren eingeleitet.
Neben der Aufdeckung von eventuellen Verstößen dienen die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit regelmäßig auch der Sensibilisierung der Arbeitgeber hinsichtlich der letzten und noch weiter folgenden Mindestlohnerhöhungen. Für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 betrug der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro pro Stunde, seit dem 1. Juli 2022 gilt die Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde. Zum 1.Oktober 2022 erhöht sich dieser erneut auf den durch den Bundes-tag beschlossenen Mindestlohn von 12,00 Euro pro Stunde.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
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