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Hauptzollamt Heilbronn

HZA-HN: 3. März 2022: Tag des Artenschutzes Zoll hilft, bedrohte Tiere und Pflanzen zu schützen

HZA-HN: 3. März 2022: Tag des Artenschutzes Zoll hilft, bedrohte Tiere und Pflanzen zu schützen
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Heilbronn (ots)

Weltweit sind heute tausende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der Zoll trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren.

Im Schnitt 1200 Mal pro Jahr finden Zöllnerinnen und Zöllner geschützte Tiere, Pflanzen bzw. Teile und Produkte daraus im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post, wobei letzteres auf Grund von Internetbestellungen immer mehr zunimmt und mittlerweile rund zwei Drittel des prozentualen Aufgriffsvolumens ausmacht. 34 Prozent aller Fälle kommen über Flughäfen ins Land. In den vergangenen zehn Jahren zog der Zoll insgesamt 1,77 Mio. geschützte Tiere oder Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr.

So hat der Zoll am Zollamt in Heilbronn im vergangenen Jahr ein Präparat aus dem Verkehr gezogen, das sich als pflanzliches Arzneimittel aus einer artengeschützten Baumart entpuppte. "Hellhörig und argwöhnisch waren wir schon, als wir die Warenbezeichnung hörten," so die Abfertigungsbeamtin vom Zollamt über das kleine Päckchen, dessen Inhalt per Internethandel in den Vereinigten Staaten erworben wurde und damit aus einem Drittland kommend beim Zollamt Heilbronn als Nahrungsergänzungmittel eingeführt werden sollte. Nach genauerer Betrachtung stellte sich der Paketinhalt, fünf Fläschchen á 60 ml Flüssigkeit, als ein vom Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschütztes Erzeugnis dar. Die aus Afrikanischem Stinkholz (Prunus africana) bestehende Warensendung wurde durch das Abfertigungsteam vom ZA Heilbronn auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes beschlagnahmt. Bei der geschützten, da vom Aussterben bedrohten Baumart handelt es sich um eine Pflanze, die in Afrika traditionell als Volksmedizin gegen Malaria, Bauchschmerzen oder Fieber Einsatz findet.

Der Zoll überwacht mit seinen Kontrollen die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittländern. Geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die ohne die erforderlichen Dokumente ein-, durch- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden.

Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Erzeugnisse aus oder Teile von geschützten Tier- und Pflanzenarten aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit nach Hause bringen. Sie tragen - wissentlich oder unwissentlich - dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten blüht und leisten damit dem Aussterben von Tieren und Pflanzen Vorschub. Aber auch der gewerbliche internationale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen hat sich zu einem lukrativen Geschäft entwickelt.

Morgen, am 3. März 2023, dem World Wildlife Day, feiert das Washingtoner Artenschutzübereinkommen das fünfzigjährige Jubiläum seiner Unterzeichnung. Dieses nach seiner englischen Abkürzung auch CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) genannte Übereinkommen ist damit das älteste der großen internationalen Umweltschutzabkommen, dem sich bislang 184 Länder verpflichtet haben. Es dient dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor der Dezimierung durch unkontrollierten Handel. Alle zwei bis drei Jahre werden auf der Konferenz aller Vertragsstaaten Neuaufnahmen weiterer gefährdeter Arten in die Anhänge des Übereinkommens oder Anpassungen des Schutzstatus von bereits gelisteten Arten verhandelt.

In der EU ist das Übereinkommen einheitlich in allen Mitgliedstaaten durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 und Durchführungsverordnungen umgesetzt.

Weitere Infos erhalten Sie im Netz unter www.zoll.de oder www.artenschutz-online.de

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Mobil: 0175 / 26 90 512
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn@zoll.bund.de
www.zoll.de

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