HZA-HN: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls Finanzkontrolle Schwarzarbeit im gesamten Bundesgebiet im Einsatz
Heilbronn (ots)
Heilbronn/Tauberbischofsheim
Heute prüfen 42 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Heilbronn von den Standorten Heilbronn und Tauberbischofsheim im Rahmen einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktaktion die Einhaltung des Mindestlohns.
Dabei wurden bislang knapp 68 Arbeitgeber geprüft und vor Ort mehr als 120 Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.
Der Zoll überprüfte dabei bis jetzt schwerpunktmäßig Gastronomiebetriebe (Imbisstuben, Cafés und Eisdielen), den Einzelhandel und Marktverkaufsstände, Spielhallen, aber auch Massagesalons, Sonnenstudios, Kfz-Dienstleistungsbetriebe und Waschanlagen. Die Zöllnerinnen und Zöllner stellten in bislang 25 Fällen erste Anhaltspunkte bzw. Hinweise auf Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften, sozialversicherungspflichtige Meldepflichten oder eine korrekte Beschäftigung während des Leistungsbezugs fest. Die Fälle bedürfen alle weiterer Aufklärungen.
An die heute durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, mittels derer die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, z.B. in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.
Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.
Im vergangenen Jahr leitete das Hauptzollamt Heilbronn zahlreiche Verfahren wegen Verstoßes gegen den Mindestlohn gegen Arbeitgeber ein. Auch im laufenden Jahr liegt der Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf den Mindestarbeitsbedingungen der Unternehmen und den organisierten Formen von Schwarzarbeit.
Zusatzinformation:
Die FKS führt ganzjährig regelmäßig ähnliche Schwerpunktprüfungen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
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