HZA-HN: Zollamt Heilbronn unterbindet Abfalleinfuhr/ Elektroschrott nicht einfuhrfähig
Heilbronn (ots)
Ende Februar bereits kontrollierten Abfertigungsbeamte des Zollamts Heilbronn eine Frachtsendung aus Großbritannien. Dabei meldete der Einführer insgesamt 500 elektronische Geräte an, die zum Fehlerauslesen für Fahrzeuge bestimmt sein sollten.
Bei der anschließenden gegenständlichen Überprüfung der Sendung, der sogenannten Zollbeschau, stellten die Zöllnerinnen und Zöllner jedoch fest, dass es sich tatsächlich um so genannte Outdoor Notebooks handelte. "Gleich auf den ersten Blick war zu erkennen, dass die Geräte nicht mehr funktionstüchtig sein konnten," so ein für die Abfertigung zuständiger Kollege.
Zur Unterscheidung, ob es sich um ein gebrauchtes und funktionsfähiges Elektrogerät oder um Abfall handelt, muss der Besitzer ein Prüfprotokoll zur Funktionsfähigkeit der Geräte vorlegen. Da für die Geräte keine Prüfprotokolle vorhanden waren, schalteten die Heilbronner Zöllner die in Abfallangelegenheiten zuständige Marktüberwachungsbehörde, die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg, ein. Diese bestätigten die im Raum stehende Vermutung. Bei den Notebooks handelt es sich um Elektroschrott, für den die Einfuhr zu untersagen war.
Die Notebooks mit einem Gewicht von fast 1.600 kg werden jetzt auf Kosten des Einführers wieder zurück nach Großbritannien transportiert.
Zusatzinformationen:
Der weltweit steigende Handel mit Waren soll nach Rahmenbedingungen erfolgen, die - sowohl bei der Entnahme aus der Natur, bei der Herstellung, bei der Verwertung, bei der Beseitigung und auch beim Transport der Güter - einen schonenden und verantwortungsbewussten Umgang mit der Natur bedingen. Die Einfuhr von Abfällen in die Europäische Union richtet sich im Wesentlichen nach supranationalem Recht, einer Verordnung der Europäischen Union (VO (EG) Nr. 1013/2006), deren Ausführung im Wesentlichen durch das Abfallverbringungsgesetz in nationale Regelungen geregelt ist.
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