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Hauptzollamt Heilbronn

HZA-HN: Umzug der Vollstreckungsstelle des Hauptzollamts Heilbronn vom Dienstort Reutlingen an den Dienstort Tübingen

HZA-HN: Umzug der Vollstreckungsstelle des Hauptzollamts Heilbronn vom Dienstort Reutlingen an den Dienstort Tübingen
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Heilbronn (ots)

Der an den Dienstort Reutlingen (Burkhardt-Weber-Straße) ausgelagerte Teil des Sachgebiets Vollstreckung und Verwertung des Hauptzollamts Heilbronn bezieht nach zweijähriger Bauzeit und vollständiger Fertigstellung am 15. Mai 2023 seine neuen Räumlichkeiten in Tübingen.

Aufgrund des Standortswechsels können sich während der Umzugsmaßnahmen zwischen dem 8. und dem 12. Mai 2023 für Beteiligte Einschränkungen der Erreichbarkeit ergeben. Auch die telefonische Erreichbarkeit über die Telefonnummer: 07121/3456-0 kann, zumindest zeitweise, ebenfalls betroffen sein. In dringenden Fällen wird daher empfohlen, über die Zentrale des Hauptzollamtes Heilbronn unter 07131/8970-3444 Kontakt aufzunehmen. Unaufschiebbare Einzahlungen können im o.g. Zeitraum weiterhin in der Burkhardt-Weber-Straße 34 in Reutlingen angenommen werden.

Am neuen Standort in der Düsseldorfer Straße 4 in 72072 Tübingen wird der Dienstbetrieb am 15. Mai 2023 in einem nachhaltigen Büro- und Verwaltungsgebäude, dem "Grünen Turm", vollständig aufgenommen. Die telefonische Erreichbarkeit am neuen Standort wird dann ausschließlich über die Zentrale des Hauptzollamts Heilbronn unter 07131/8970-3444 in Vollstreckungsangelegenheiten oder über 07131/8970-0 für allgemeine Themen erfolgen.

Die neue Liegenschaft ist barrierefrei und mit öffentlichen Verkehrsmitteln z.B. der Buslinie 21 (Haltestellen Düsseldorfer Straße oder Betriebshof TüBus - Tübingen) zu erreichen.

Zusatzinformationen:

Die Vollstreckungsstellen der Zollverwaltung treiben ausstehende Steuern, Beitragsforderungen und zu Unrecht ausgezahlte öffentlich-rechtliche Geldleistungen ein. Neben eigenen Steuer- und Abgaben-forderungen (zum Beispiel Zölle, Kraftfahrzeugsteuer, Energiesteuer) vollstrecken sie auch öffentlich-rechtliche Geldforderungen für sogenannte Fremdgläubiger, wie zum Beispiel die Agenturen für Arbeit, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften. Damit sichern die Vollstreckungsstellen die Leistungsfähigkeit des Staates und setzen die Steuergerechtigkeit und die Gleichbehandlung von Beitragszahlern durch. Die Vollstreckungsstelle des Hauptzollamts Heilbronn ist abweichend vom sonstigen Zuständigkeitsbezirk für den gesamten Landesteil Württemberg und einen Teil Nordbadens zuständig und verzeichnete in den zurückliegenden Jahren jeweils über 200.000 Vollstreckungsaufträge.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Mobil: 0175 / 26 90 512
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn@zoll.bund.de
www.zoll.de

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