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Hauptzollamt Köln

HZA-K: Kölner Zoll prüft im Spedition-, Transport- und Logistikgewerbe
Kontrollstellen auf den umliegenden Autobahnen A1, A3 und A4 sowie der Bundesstraße 496

HZA-K: Kölner Zoll prüft im Spedition-, Transport- und Logistikgewerbe / Kontrollstellen auf den umliegenden Autobahnen A1, A3 und A4 sowie der Bundesstraße 496
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Köln (ots)

Insgesamt 170 Personen des Spedition-, Transport- und Logistikgewerbes prüfte der Kölner Zoll am 12.11.2024 auf den Autobahnen A1, A3, A4 sowie der Bundesstraße 496.

Rund 80 Einsatzkräfte des Hauptzollamtes Köln waren an den Prüfungen beteiligt. Einsatzkräfte der Polizei sowie der Bundesnetzagentur beteiligten sich ebenfalls an der Maßnahme.

Überprüft wurden:

   -	auf der A1: 40 Personen
   -	auf der A3: 77 Personen
   -	auf der A4: 12 Personen
   -	auf der Bundesstraße 496: 41 Personen

"Ziel der Überprüfungen war die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen.", so Maja Ley, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Köln.

Die weitere Bilanz der Maßnahme:

   -	In drei Fällen ergab sich bereits vor Ort der Verdacht, dass den
Beschäftigten nicht der Mindestlohn gezahlt wird (Rhein-Sieg-Kreis).
   -	Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug) gibt 
es in drei Fällen Anhaltspunkte (zwei im Rhein-Erft-Kreis und einer 
im Rhein-Sieg-Kreis).
   -	In einem Fall wurde ein illegaler Aufenthalt festgestellt 
(Rhein-Erft-Kreis).
   -	In zwei Fällen wurden die erforderlichen Ausweisdokumente nicht 
mitgeführt (Rhein-Erft-Kreis und Rhein-Sieg-Kreis).
   -	Bei vier angetroffenen Personen besteht der Verdacht eines 
Verstoßes im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung (zwei im 
Rhein-Erft-Kreis und zwei im Rheinisch-Bergischer-Kreis).
   -	In zwei Fällen besteht der Verdacht der Arbeitsaufnahme oder die
erforderliche Arbeitserlaubnis (Rheinisch-Bergischer-Kreis).

Zusatzinformation:

Üben Sie in bestimmten Wirtschaftsbranchen (z.B. Spedition-, Transport- und Logistikgewerbe) eine Erwerbstätigkeit aus, sind Sie verpflichtet, während Ihrer Arbeit Ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen. Weitere Informationen finden Sie unter www.zoll.de

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Köln
Pressesprecherin
Maja Ley
Telefon: 0221-9413-1009
Mobil: 0151-51174007
E-Mail: presse.hza-koeln@zoll.bund.de
www.zoll.de

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