HZA-KR: Krefelder Zoll checkt Hotelbetriebe Bundesweite Schwerpunktprüfung im Beherbergungsgewerbe
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Krefeld (ots)
Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüften am 03. August 2022 Hotels, Pensionen und Gasthöfe mit Übernachtungsmöglichkeiten im Rahmen der bundesweiten Schwerpunktprüfung.
Im Fokus standen insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern. Die verdachtsunabhängigen Prüfungen erfolgen sowohl durch Personenbefragungen, als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung).
35 Zöllner*innen des Hauptzollamts Krefeld waren im Krefelder und Mönchengladbacher Stadtgebiet sowie Umland bis in die Nachmittagsstunden im Einsatz. Insgesamt 199 angetroffene Arbeitnehmer*innen aus 34 Hotelbetrieben wurden mittels Personenerfassungsbogen aufgenommen und zusätzlich durch Prüfung der Geschäftsunterlagen abgeglichen. In 8 Fällen wurde der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit festgestellt, hiervon in 6 Fällen hinsichtlich der Mindestlohnunterschreitung und in 2 Fällen hinsichtlich der Beschäftigung von Ausländern ohne der hierfür benötigten Arbeitsgenehmigung. Zuzüglich wurden 3 Strafverfahren eingeleitet, in einem Fall wegen illegalem Aufenthalt sowie in 2 Fällen wegen Beitragsvorenthaltung. Die Ermittlungen dauern noch an. In 19 weiteren Fällen konnten Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, die jedoch noch weitere Prüfungen erfordern.
Neben der Aufdeckung von eventuellen Verstößen dienen die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch der Sensibilisierung der Arbeitgeber hinsichtlich der Mindestlohnerhöhung. Für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 betrug der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro pro Stunde, seit dem 1. Juli 2022 gilt die Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde. Zum 1.Oktober 2022 erhöht sich dieser erneut auf den durch den Bundestag beschlossenen Mindestlohn von 12,00 Euro pro Stunde.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Krefeld
Diana Hommes
Pressesprecherin
Telefon: 02151-850 10600
E-Mail: presse.hza-krefeld@zoll.bund.de
www.zoll.de
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