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Hauptzollamt Münster

HZA-MS: Steuerschaden von knapp 60.000 Euro bei Zollkontrolle von E-Zigaretten Shops aufgedeckt
Hauptzollamt Münster stellt über 370 Liter Liquids sicher

HZA-MS: Steuerschaden von knapp 60.000 Euro bei Zollkontrolle von E-Zigaretten Shops aufgedeckt / Hauptzollamt Münster stellt über 370 Liter Liquids sicher
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Münster (ots)

Mehr als jede dritte Prüfung der Verkaufsstellen von sogenannten Tabaksubstituten vergangene Woche im Bezirk des Hauptzollamtes Münster ergab den Verdacht der Steuerhinterziehung. Das Gewerbe, wozu Liquid Shops, Kioske, Shisha-Shops und Tabakläden zählen, wurde von Beschäftigten der Kontrolleinheit Verkehrswege gezielt geprüft, um das Abführen der fällig werdenden Tabaksteuer sicherzustellen. In nicht weniger als elf Geschäftsobjekten wurden die Zöllnerinnen und Zöllner fündig und leiteten gegen die Inhaber Strafverfahren ein. Innerhalb von drei Tagen deckten sie einen Steuerschaden in Höhe von insgesamt knapp 60.000 Euro auf.

Sechs Beamtinnen und Beamten hatten an drei Tagen verdachtsunabhängige Kontrollen von insgesamt 15 Verkaufsstellen in den Kreisen Coesfeld, Steinfurt und im Stadtgebiet Münster durchgeführt. Dabei konnten die Zöllner in Summe gut 370 Liter unversteuerte Liquids sicherstellen. Die Shop-Verantwortlichen werden sich im Weiteren für Steuerhinterziehung und -hehlerei verantworten müssen. "Diese schwerpunktmäßige Kontrolle zeigt, dass vielen Händlern von Tabaksubstituten der richtige Umgang mit den Steuergegenständen nicht klar zu sein scheint," fasst Pressesprecherin Nicole Thomsen das Ergebnis zusammen.

Zum Hintergrund:

Substitute für Tabakwaren sind Erzeugnisse, die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind. Hierunter fallen beispielsweise die in E-Zigaretten genutzten Liquids. Nicht dazu gehören Wasserpfeifentabak sowie den Zigaretten oder dem Rauchtabak gleichgestellte Erzeugnisse. Während bisher auf Liquids nur die Mehrwertsteuer anfiel, fällt seit dem 01.07.2022 auf alle für Dampfer - also Basen, Nikotinshots, Aromen, Long Fills, Short Fills und Fertig Liquids - hergestellten Flüssigkeiten eine zusätzliche Steuer an.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Münster
Nicole Thomsen
Telefon: 0251 / 4814 - 1309
E-Mail: nicole.thomsen@zoll.bund.de
www.zoll.de

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