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Hauptzollamt Münster

HZA-MS: Hauptzollamt Münster stellt illegale Beschäftigung in sechs Fällen bei Logistikdienstleister fest
Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls in der Paketbranche

HZA-MS: Hauptzollamt Münster stellt illegale Beschäftigung in sechs Fällen bei Logistikdienstleister fest / Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls in der Paketbranche
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Münster (ots)

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster hat am Montag im Rahmen einer Schwerpunktaktion gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Kurier-, Express- und Paketbranche geprüft. Mit den Teams der FKS-Standorte in Münster und Gronau überprüfte der Zoll münsterlandweit Betriebe sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Branche. Dabei trafen die Zöllnerinnen und Zöllner bei einem Logistikdienstleister auf sechs ausländische Arbeitnehmer ohne Ausweise und ohne Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland.

205 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden vom Münsteraner Zoll zu Beschäftigungs- und Personendaten befragt und geprüft. Zusätzlich wurden weitere 40 Personen anhand der vorläufigen Sichtung von Geschäftsunterlagen überprüft.

Die über eine Zeitfirma beschäftigten sechs ausländischen Arbeitnehmer beim geprüften Logistiker konnten den Zollbeamten keine Papiere vorweisen. In einem Fall erwies sich der Ausweis als gefälscht, während die anderen fünf Personen weder einen Identifikationsnachweis noch eine Aufenthaltsgenehmigung dabei hatten. Da sie trotzdem eine Arbeit aufgenommen haben, erwartet sie ein Ordnungswidrigkeiten- sowie Strafverfahren. Sie wurden an die Ausländerbehörde zur weiteren Verfahrensbearbeitung weitergeleitet.

Im Rahmen der Schwerpunktaktion überprüfte der Zoll insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz - seit dem 01.10.2022 gilt in dieser Branche in weiten Teilen der allgemeine Mindestlohn von 12,- Euro je Zeitstunde - sowie die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Zusatzinformation:

Mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung trägt der Zoll durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitsgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit in der jeweiligen Branche für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Münster
Nicole Thomsen
Telefon: 0251 / 4814 - 1309
E-Mail: nicole.thomsen@zoll.bund.de
www.zoll.de

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