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Hauptzollamt Landshut

HZA-LA: Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls
Landshuter Zoll prüft Beherbergungsgewerbe

HZA-LA: Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls / Landshuter Zoll prüft Beherbergungsgewerbe
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Landshut (ots)

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führten am 3. August 2022 erneut eine bundesweite Schwerpunktprüfung durch. Diesmal standen Hotels, Pensionen und Gasthöfe mit Übernachtungsmöglichkeiten im Fokus des Zolls.

Kontrolliert wurde dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern.

Insgesamt 55 Zöllner*innen des Hauptzollamt Landshut waren dabei in ganz Niederbayern im Einsatz. Im Rahmen von verdachtsunabhängigen Prüfungen wurden mehr als 160 Personenbefragungen durchgeführt und eine Vielzahl an Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung) eingesehen. Dabei wurden bereits in elf Fällen Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren eingeleitet. Weitere Prüfungen dauern noch an.

Neben der Aufdeckung von eventuellen Verstößen dienen die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch der Sensibilisierung der Arbeitgeber hinsichtlich der Mindestlohnerhöhung. Für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 betrug der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro pro Stunde, seit dem 1. Juli 2022 gilt die Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde. Zum 1. Oktober 2022 erhöht sich dieser erneut auf den durch den Bundestag beschlossenen Mindestlohn von 12,00 Euro pro Stunde.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Landshut
Telefon: 0871/806-1031
E-Mail: presse.hza-landshut@zoll.bund.de
www.zoll.de

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