HZA-LÖ: Freiheitsstrafe für Unternehmer wegen Sozialversicherungsbetrug
Freiburg (ots)
Eine einjährige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, hat das Amtsgericht Freiburg gegen den Inhaber eines Logistikunternehmens mit Sitz im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen in mehreren Fällen verhängt. Das Urteil gegen den 54-Jährigen ist seit Ende Februar 2022 rechtskräftig. Im Verlauf von Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach am Standort Freiburg gegen den Unternehmer fielen den Beamten sehr hohe Umsätze in Zusammenhang mit sehr niedrigen Lohnkosten auf. Der Unternehmer hatte im Zeitraum von Januar 2018 bis September 2020 mehrere bei ihm sozialversicherungsrechtlich beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht oder nicht in korrektem Umfang zur Sozialversicherung angemeldet. Der entstandene Schaden belief sich auf etwa 118.000 Euro. Zusätzlich zu seiner Strafe muss der Mann auch für den entstandenen Schaden aufkommen und die Verfahrenskosten tragen.
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