HZA-LÖ: Gemeinsame Aktion von Landratsamt, Polizei und Zoll: Kontrolle von 35 Straßenbaustellen führt zu 24 Ordnungswidrigkeitsverfahren Nur vier Baustellen ohne Mängel
Weitere Kontrollen geplant
Lörrach (ots)
In einer gemeinsamen Aktion hat das Landratsamt zusammen mit dem Polizeipräsidium Freiburg und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach Ende vergangener Woche zahlreiche Baustellen im öffentlichen Straßenraum kontrolliert.
Insgesamt 35 Baustellen im gesamten Kreisgebiet wurden von drei Kontroll-Teams untersucht. Dabei standen die Verkehrssicherheit, die Beschilderung sowie das Thema Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung, Sozialversicherungsbetrug sowie Mindestlohnverstöße im Fokus. In neun Fällen wurde auch geprüft, ob die gewerberechtlichen und abfallrechtlichen Bestimmungen eingehalten wurden.
Das Ergebnis: Insgesamt wurden 24 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, bei sieben Baumaßnahmen wurden lediglich Verwarnungen ausgesprochen. Bei fünf Baustellen fehlte komplett die nötige verkehrsrechtliche Anordnung, bei drei weiteren waren die Mängel so eklatant, dass Nachkontrollen angeordnet wurden. Bei den Verstößen handelte es sich unter anderem um nicht korrekte Beschilderungen und nicht oder nicht ausreichend gesicherte Gefahrenbereiche. Bei den gewerbe- und abfallrechtlichen Prüfungen gab es bei allen neun kontrollierten Baustellen Beanstandungen. Nur bei vier der 35 Baustellen konnten keine relevanten Mängel festgestellt werden. Für die beteiligten Zollbeamten ergab sich in einem Fall der Verdacht einer Mindestlohnunterschreitung, für zwei Arbeitnehmer konnte der Nachweis der Anmeldung bei der Sozialversicherung nicht erbracht werden.
Matthias Allgeier, zuständiger Sachgebietsleiter Verkehr & ÖPNV beim Landratsamt Lörrach: "Das Ausmaß der Verstöße hat uns durchaus überrascht. Dass lediglich vier Baustellen ohne Mängel sind, zeigt, wie wichtig diese Kontrollen sind. Wir werden daher auch künftig solche Überprüfungen gemeinsam mit der Polizei und dem Zoll durchführen, um die Verkehrssicherheit an Baustellen im Straßenraum zu gewährleisten."
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