HZA-LÖ: Bargeld und weitere Waren im Zug nicht beim Zoll angemeldet
Lörrach. Weil am Rhein (ots)
Ende Februar verneinte ein 46jähriger Mann mit Wohnsitz im Rheinland-Pfalz, der mit dem Zug in Richtung Basel unterwegs war, die gezielten Fragen der Zollbeamten nach mitgeführtem Bargeld. Bei der anschließenden Gepäckkontrolle stießen die Zöllner auf drei Bündel mit Geldscheinen. 12.200 Euro ergab die anschließende Zählung. Ebenfalls Ende Februar meinte ein 35-jähriger Chinese gegenüber einem Kontrollteam des deutschen Zolls, dieses Mal auf der Fahrt im ICE von Basel kommend, er habe keine Waren anzumelden. Bei der anschließenden Kontrolle des Reisegepäcks stießen die Beamten nicht nur auf Pokale, Besteck, Medaillen und Münzen im Wert von 8.500 Euro, auch Bargeld in Beträgen von mehr als 30.000 Euro und 5.500 US-Dollar hatte der Mann dabei. Schließlich gestand er ein, Münzhändler zu sein und die Waren zu unternehmerischen Zwecken gekauft zu haben. Wegen des nicht angemeldeten Bargelds leiteten die Beamten in beiden Fällen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, gegen den chinesische Reisende zusätzlich ein Steuerstrafverfahren wegen der nicht angemeldeten Waren. Anfang März kontrollierte ein Kontrollteam am Zollamt Weil am Rhein-Autobahn einen 32-jährigen deutschen Unternehmer aus dem Rhein-Neckar-Kreis bei dessen Einreise aus der Schweiz. Auf die Frage nach mitgebrachten Waren meldete der Mann zunächst eine Luxusarmbanduhr an, welche er in einer Aufbewahrungsbox zusammen mit einer Rechnung eines Schweizer Juweliers bereitwillig vorzeigte. Bei der weiteren Fahrzeugkontrolle stießen die Zöllner auf eine zweite Rechnung für eine Uhr, mehr als doppelt so teuer, wie die zuvor angemeldete. Diese trug der Reisende verdeckt vom Ärmel am Handgelenk, wie er schließlich zugab. Wegen versuchter Steuerhinterziehung leiteten die Beamten auch gegen ihn ein Steuerstrafverfahren ein. Da in beiden Rechnungsbelegen Barzahlung vermerkt war, ergab sich zudem schnell, dass der Mann am Morgen des Tages mit 50.000 Euro aus Deutschland ausgereist war. Die Ausfuhr des Geldes hatte er beim Zoll nicht angemeldet. Dies wäre seine Pflicht gewesen. Er sieht sich jetzt zusätzlich mit einem Bußgeldverfahren konfrontiert. Nach Zahlung der Abgaben für die Uhren in Höhe von rund 10.000 Euro konnte er sein Fahrt fortsetzen. Zwei Männer aus Niedersachsen, die bei der Ausreise in die Schweiz ebenfalls Anfang März am Zollamt Weil am Rhein-Autobahn von einem Kontrollteam des Hauptzollamts Lörrach angehalten wurden, meldeten auf die Frage der Beamten ebenfalls keine Waren an. Bei der Durchsuchung des Fahrzeuginnenraums fanden die Beamten nicht nur Cannabisharz und Marihuana in kleinen Mengen, auch 20.000 Euro in 200er-Noten konnten einem der beiden zugeordnet werden. Wegen der mitgeführten Drogen leiteten die Zöllner gegen die beiden Männer ein Strafverfahren ein, wegen des nicht angemeldeten Bargelds gegen dessen Besitzer ein Bußgeldverfahren. Zusatzinformation: Personen, die mit Barmitteln, also Bargeld und Wertpapieren sowie Gold mit hohem Goldgehalt, im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr in einen Nicht-EU-Staat aus Deutschland aus- oder aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland einreisen, müssen diesen Betrag bei der zuständigen deutschen Zollstelle schriftlich anmelden. Wer dies unterlässt oder unzutreffende bzw. unvollständige Angaben macht, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.
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