HZA-LÖ: Verstöße gegen Mindestlohngesetz und Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt
Lörrach (ots)
Rechtskräftig abgeschlossene Strafverfahren in mehreren Fällen Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktkontrolle wurde ein Freiburger Restaurant Ende Juni 2023 durch Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Standort Freiburg geprüft. Hierbei wurden erhebliche Unregelmäßigkeiten festgestellt. Der Inhaber des Restaurants hatte es unterlassen, seine Beschäftigten bei der Sozialversicherung anzumelden. Außerdem zahlte er ihnen nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn. Die Ermittlungen ergaben, dass in mindestens 26 Fällen somit das den Beschäftigen zustehende Arbeitsentgelt vorenthalten wurde und die Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt wurden. Im rechtskräftig ergangenen Urteil wurde der Inhaber nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.250 Euro verurteilt und muss zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 8.000 Euro nachzahlen. In einem weiteren Verfahren ermittelten die Beamten gegen einen Geschäftsführer einer türkischen Baufirma, die ihren Sitz in Istanbul hat. Der türkische Bauunternehmer hatte seine eigenen, insgesamt zehn Mitarbeiter, auf einer Baustelle im Markgräflerland eingesetzt, ohne dass die Arbeitnehmer die für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland erforderlichen Aufenthaltserlaubnisse besaßen. Das zuständige Amtsgericht erließ seinen Strafbefehl über eine Geldstrafe von insgesamt 3.600 Euro. Außerdem muss der Geschäftsführer die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen. Auch dieses Urteil ist rechtskräftig.
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