HZA-M: Zoll stellt nicht einfuhrfähige Suppenbeilage sicher
München (ots)
Einfuhren von außergewöhnlichen "Delikatessen" sind am Flughafen München mittlerweile nichts mehr Neues. Immer wieder finden die Kolleginnen und Kollegen des Zolls im Gepäck von Reisenden, Lebensmittel und andere Erzeugnisse aus fernen Ländern, welche aus verschiedenen Gründen leider nicht eingeführt werden dürfen.
So wurde Anfang Mai im Gepäck eines Reisenden aus dem asiatischen Raum, eine besondere Suppenbeilage aufgefunden. Hierbei handelte es sich um 100 Gramm getrockneter Frösche, welche in einem verschweißten Beutel transportiert wurden. Diese Frösche waren zum Verzehr bestimmt und sollten in Suppen verwendet werden. Aufgrund lebensmittelrechtlicher Regelungen waren sie jedoch nicht einfuhrfähig. Sie wurden eingezogen und anschließend der fachgerechten Vernichtung zugeführt.
"Nicht einfuhrfähige Lebensmittel aus dem Ausland sind für uns keine Seltenheit mehr. Es überrascht uns jedoch oft, was für besondere Delikatessen die Reisenden mitbringen.", so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.
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Hauptzollamt München
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Thomas Meister
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