HZA-R: "über den Durst" Finanzkontrolle Schwarzarbeit überführt Betrüger
Regensburg (ots)
Dank der Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg, Dienstort Weiden, konnte dem Geschäftsführer eines Getränkeherstellers aus dem Landkreis Tirschenreuth nachgewiesen werden, über einen Zeitraum von etwa fünf Jahren circa 80.000 Euro an Sozialabgaben hinterzogen zu haben.
Geleistete Überstunden der Arbeitnehmer*innen wurden durch Sachbezüge in Form von Ausstattungsgegenständen, Betriebsstoffen oder Getränken abgegolten und über den Betrieb abgerechnet. Diese Sachbezüge wurden allerdings seitens des Geschäftsführers den Sozialversicherungsträgern nicht mittgeteilt. Der mit dem Sachbezug verbundene geldwerte Vorteil gilt als Einnahme und somit als steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Sachbezüge stellen daher, mit den für sie maßgebenden Werten, Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar.
Für die Berechnung der Kranken-. Renten-. Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge wurden daher den Sozialversicherungsträgern fehlerhafte Beträge übermittelt. Der durch dieses Verhalten entstandene Schaden für die Sozialkassen beläuft sich auf circa 80.000 Euro.
Das zuständige Amtsgericht Regensburg verurteilte den Geschäftsführer, neben einer Geld-strafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 150,00 EUR, zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung.
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