HZA-R: Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit: Zoll überprüft Hotellerie und Gastronomie
Regensburg (ots)
Am 08.06.2024 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns, sowie die Aufdeckung illegaler Be-schäftigung, Scheinselbstständigkeit und des sog. Leistungsbetrug.
Im Bezirk des Hauptzollamts Regensburg waren insgesamt 57 Zöllnerinnen und Zöllner der Dienstorte Regensburg, Furth i.W., Weiden und Hof im Einsatz. Im Rahmen der Prüfungstätigkeit führten sie 228 Personenbefragungen, sowie 12 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitsgebern durch. In 23 Fällen sind weitere Prüfungen seitens der FKS erforderlich. In drei Fällen kommt es aufgrund von Beitragsvorenthaltungen zu weiteren Ermittlungen durch die FKS. In Folge der Prüfungsmaßnahmen leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner insgesamt fünf Ordnungswidrigkeits- und drei Strafverfahren ein.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunkt-prüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
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