HZA-R: 7.600 Euro Bußgeld für ständiges Aufschieben - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hof bittet Mietwagenunternehmer zur Kasse
Regensburg (ots)
Eine umfassende Betriebsprüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hof (FKS) wurde für einen Inhaber eines Mietwagenunternehmens aus dem Landkreis Hof äußerst kostspielig. Aufgrund von mehreren Verstößen und wiederholten Nichtvorlage von angeforderten Unterlagen wurde der Unternehmer mit Geldbußen in einer Gesamthöhe von über 7.600 Euro sanktioniert.
Bereits nach der ersten Aufforderung zur Vorlage der erforderlichen Dokumente kamen die angeforderten Unterlagen nicht fristgerecht beim Prüfer an. Dies führte zunächst zu einem Bußgeldbescheid in Höhe von 1.500 Euro wegen Nichtmitwirkung bei der Prüfung.
Bei einem später angesetzten Prüfgespräch konnte der Unternehmer erneut nicht alle angeforderten Unterlagen vorweisen und ließ mehrere Termine zur Nachreichung ungenutzt verstreichen. Aufgrund dieses wiederholten Verstoßes wurde ein weiteres Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro verhängt.
Zusätzlich stelle sich heraus, dass der Unternehmer keine ordnungsgemäßen Arbeitsaufzeichnungen führte. Dieser Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben führte zu einem weiteren Bußgeldbescheid über 1.950 Euro.
Des Weiteren wurde im Rahmender Prüfung festgestellt, dass erforderliche sozialversicherungsrechtliche Meldungen entweder gar nicht oder nicht fristgerecht abgegeben wurden. Für dieses Versäumnis wurden dem Unternehmer Bußgelder in Höhe von insgesamt 1.678,50 Euro auferlegt.
Die FKS Hof betont die Wichtigkeit der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und weist darauf hin, dass solche Prüfungen dazu dienen, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Unternehmen sind daher angehalten, ihrer Mitwirkungspflicht bei Prüfungen nachzukommen und alle geforderten Unterlagen fristgerecht vorzulegen.
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