HZA-SB: Weltverbrauchertag am 15. März 2022 - Der Zoll leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger
Saarbrücken (ots)
Eines der grundlegendsten Verbraucherrechte ist das Recht auf Sicherheit. Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland trägt hierzu erheblich bei und findet nicht nur an der Grenze, sondern auch an den Zollämtern im Binnenland statt. Stellt der Zoll dabei bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben. Wenn die Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefährlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die Bürger und Bürgerinnen vor Schaden zu bewahren. Zu Unrecht verwendete Prüfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der Zoll bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet. Häufig handelt es sich bei solchen Waren auch um Produktfälschungen. Für solche Produkte übernehmen die anonymen Hersteller natürlich weder Haftung noch Verantwortung. "Verbraucher sind stets gut beraten Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller eine Garantie bieten und die Waren vor allem nicht zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden", so Dominik Brach, Pressesprecher des Hauptzollamts Saarbrücken. Ein aktuelles Beispiel ist ein Motocrosshelm mit Red Bull - Logo. Dieser Helm wurde im privaten Postverkehr aufgegriffen. Die Warensendung war mit einem Warenwert von 30,00 EUR deklariert und kam den Kolleginnen und Kollegen vom Zollamt verdächtig vor. Zum einen kam ihnen der Warenwert unglaubwürdig vor, zum anderen die "Aufmachung". Die Verdachtsmomente der Zöllnerinnen und Zöllner bestätigten sich, als sie den Helm genauer unter die Lupe nahmen. Es fielen gleich zwei Dinge auf: Der Helm verfügte nicht über die notwendige CE - Kennzeichnung für Produktsicherheit und die Aufmachung lässt eindeutig auf Marken- und Produktpiraterie schließen. Auf Grund der getroffenen Feststellungen war der Helm nicht einfuhrfähig und wurde zur Sicherheit und zum Schutz des Bestellers aus dem Verkehr gezogen.
Hintergrundinformationen:
Produktsicherheit
In die Europäische Union dürfen nur Produkte eingeführt werden, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Europäischen Union hergestellt wurden, um den Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen. Auch Produkte, die Privatpersonen, z.B. im Versand- oder Internethandel, unmittelbar in Nicht-EU-Staaten bestellen, müssen bei der Einfuhr in die EU die geltenden Unionsvorschriften erfüllen. Die EU hat daher eine Vielzahl von Richtlinien zur Sicherheit und -konformität von Produkten (z.B. für Spielzeug, Maschinen, etc.) und zur Kennzeichnung bestimmter Produkte mit der CE-Kennzeichnung erlassen. Marken- und Produktpiraterie Mit der steigenden Nachfrage des Verbrauchers nach Markenprodukten wächst auch die Zahl der Fälschungen und Plagiate. Das sind Produkte, die widerrechtlich mit Namen und Kennzeichen versehen sind und deren Aussehen den Verbraucher bewusst über Herkunft und Qualität täuschen. Der überwiegende Teil der schutzrechtsverletzenden Waren kommt aus Nicht-EU-Staaten. Diese nachgeahmten bzw. gefälschten Produkte dürfen nicht in den Wirtschaftskreislauf gelangen. Die Überwachung dieses illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs ist Aufgabe der Zollverwaltung. Voraussetzung für das Tätigwerden der Zollverwaltung ist das Vorliegen eines Verdachts auf eine Rechtsverletzung.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Saarbrücken
Pressesprecher
Dominik Brach
Telefon: 0681-8308-1840
E-Mail: presse.hza-saarbruecken@zoll.bund.de
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