HZA-SI: ZOLL und Bundespolizei warnen vor Gefahren beim Silvesterfeuerwerk: Schon beim Kauf auf Sicherheit achten!
Singen (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung des Hauptzollamts Singen und der Bundespolizeiinspektion Konstanz
Für viele gehören Feuerwerke zu einem gelungenen Jahreswechsel dazu und so wollen und werden auch in diesem Jahr wieder viele Menschen das neue Jahr mit einem bunten Feuerwerk begrüßen. Doch dabei ist Vorsicht geboten - und das nicht erst bei der Verwendung der Feuerwerkskörper, sondern bereits beim Kauf. Denn insbesondere in den Tagen vor Silvester werden auch Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung angeboten und importiert.
"Mit illegalem Feuerwerk gefährden sie sich selbst, sowie die Menschen in ihrer Umgebung. Im schlimmsten Fall sind die Folgen lebensgefährlich." so Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen.
Daneben ist auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Einfuhr von unzulässigem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet und die Feuerwerkskörper werden sichergestellt. Grundsätzlich darf nur ein mit dem CE-Kennzeichen versehenes Feuerwerk importiert werden.
Auch die Bundespolizei fahndet entlang der Grenze nach verbotenen Gegenständen im Rahmen der Überwachung einschlägiger Verbringungsverbote. So ist zum Beispiel der Besitz von Feuerwerkskörpern ohne das in Deutschland vom BAM zwingend vorgeschriebene CE-Zulassungszeichen verboten. Nach § 40 Sprengstoffgesetz besteht in diesem Fall der Verdacht eines Vergehens, das mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann.
Im Interesse der eigenen Sicherheit sollte auf Feuerwerkskörper verzichtet werden, deren Herkunft nicht nachvollziehbar ist oder die über keine vorgeschriebene Kennzeichnung verfügen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Zolls
im aktuellen Flyer der Bundespolizei:
Zusatzinformationen
Die Überwachung der Einhaltung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften obliegt in Deutschland den für das Sprengstoffrecht zuständigen Behörden der Bundesländer sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
Im Rahmen ihrer Mitwirkungsbefugnisse unterstützt die Zollverwaltung die für das Sprengstoffrecht zuständigen Behörden bei der Überwachung der Einfuhr, der Durchfuhr und des Verbringens explosionsgefährlicher Stoffe.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Singen
Sonja Müller
Telefon: 07731/ 8205 - 5251
E-Mail: presse.hza-singen@zoll.bund.de
www.zoll.de
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