HZA-S: Stuttgarter Zöllner decken wiederholt den Schmuggel von Goldschmuck auf
Stuttgart (ots)
Zollbeamte am Stuttgarter Flughafen decken bei einer Aufgriffserie in den vergangenen Wochen den Schmuggel von Goldschmuck im Gesamtwert von rund 62.000 Euro aus der Türkei auf.
Am 21. Februar versuchten zwei Reisende aus der Türkei Gold- und Silberschmuck im Wert von rund 16.000 Euro ohne Zollanmeldung in die Europäische Union einzuführen. Hierbei handelte es sich um 130 Schmuckstücke. Die Reisenden gaben an, dass sie den Schmuck für ihre gesamte Familie gekauft hatten. Am 3. März entdeckten die Zöllner im Gepäck eines Reisenden aus der Türkei Goldschmuck im Wert von ca. 17.000 Euro. Hierbei handelte es sich um 70 Goldringe und 18 Paar Goldohrringe. Bis zum Auffinden des Schmucks machte der Reisende keinerlei Angaben darüber, dass er Goldschmuck mit sich führte. Zudem wurde am 8. März am Flughafen Stuttgart das Gepäck eines Reisenden kontrolliert, welcher aus der Türkei nach Deutschland einreiste. Trotz vermehrter Nachfrage der Beamten erwähnte der Reisende nicht, dass er Goldschmuck mitbringe. Erst kurz vor dem Öffnen der Box, in welcher sich der Schmuck letztlich befand, räumte er ein, dass sich darin Goldschmuck befinde. Dieser Schmuck war aus den ursprünglichen Schmuckschatullen entnommen und in Alufolie eingewickelt worden. Bei der Kontrolle wurden insgesamt rund 580 Gramm Goldschmuck festgestellt. Hierbei handelte es sich um 13 Goldarmreife, 5 Armbänder, 4 Halsketten, Ringe sowie Anhänger aus Gold. Der Gesamtwert des Schmucks beläuft sich auf rund 29.000 Euro.
Alle Reisenden wollten die Gepäckausgabehalle durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen. Hier wurden sie von den Beamten angehalten und zur Zollkontrolle gebeten. Gegen die Reisenden wurden Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen dauern an. Die vorläufig ermittelten Wertangaben müssen noch genau bestimmt werden. Aufgrund der hohen Werte der Schmuckstücke werden die Beschuldigten jedoch mehrere Tausend Euro Einfuhrabgaben zahlen müssen.
Zusatzinformation:
Reisende aus Nicht-EU-Ländern haben ab einem Alter von 15 Jahren für den privaten Gebrauch eine Reisefreimenge in Höhe von 430 Euro. Werden Waren bis zu dieser Höhe eingeführt, sind keine Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) fällig. Wenn Waren über diese Wertgrenze hinaus mitgebracht werden, müssen diese beim Zoll angemeldet und versteuert werden.
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