All Releases
Follow
Subscribe to Hauptzollamt Stuttgart

Hauptzollamt Stuttgart

HZA-S: Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit
Stuttgarter Zoll überprüft zahlreiche Gastronomiebetriebe

HZA-S: Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit / Stuttgarter Zoll überprüft zahlreiche Gastronomiebetriebe
  • Photo Info
  • Download

Stuttgart (ots)

Am vergangenen Samstag führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, von Scheinselbstständigkeit und von sog. Leistungsbetrug.

64 Beschäftigte des Hauptzollamtes Stuttgart waren ab Samstagmittag in Stuttgart und den Landkreisen Böblingen, Esslingen und dem Rems-Murr-Kreis im Einsatz. Dabei wurden in 63 Gastronomiebetrieben insgesamt 317 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Es ergaben sich acht Anhaltspunkte dafür, dass der geltende Mindestlohn nicht eingehalten wurde sowie drei Anhaltspunkte für den missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen. Außerdem wurden 21 ausländerrechtliche Verstöße festgestellt, bei welchen den angetroffenen Arbeitnehmern die Ausübung der Erwerbstätigkeit nicht gestattet war. Die jeweils zuständigen Ausländerbehörden werden über die Sachverhalte informiert. Zudem waren an den Prüfmaßnahmen des Hauptzollamtes Stuttgart Beschäftigte der Steuerfahndung und der örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden beteiligt.

An die am Samstag durchgeführten Prüfungen schließen sich weitere Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.

Zusatzinformation:

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Stuttgart
Annemarie Übele
Telefon: 0711 922 - 2732
E-Mail: Presse.HZA-Stuttgart@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original content of: Hauptzollamt Stuttgart, transmitted by news aktuell

More press releases: Hauptzollamt Stuttgart
More press releases: Hauptzollamt Stuttgart