HZA-UL: Zoll-Ermittlungen wegen Schwarzarbeit/Bauunternehmer zu drei Jahren Haft verurteilt
Mengen/LK Sigmaringen (ots)
Das Landgericht Stuttgart hat einen 43-jährigen Bauunternehmer aus Mengen (LK Sigmaringen) wegen besonders schwerer Fälle des Nichtabführens von Sozialversicherungsbeiträgen sowie des Computerbetrugs und Steuerhinterziehung unter Einbeziehung einer anderen Strafe zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Wegen Beihilfe sprach das Gericht auch seine Ehefrau schuldig, die zu einem Jahr und 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Das Ermittlungsverfahren gegen den Bruder des Unternehmers und dessen Ehefrau war von der Staatsanwaltschaft wegen deren Abwesenheit abgetrennt worden.
Der Unternehmer zahlte seinen Mitarbeitern zumindest zum Teil in großem Umfang Schwarzlöhne aus, die er in seiner Buchhaltung mittels Scheinrechnungen, die er sich in Berlin besorgte, erfasste. Bei Kontrollen des Zolls nötigte er die aus Osteuropa stammenden Arbeitnehmer, falsche Angaben zur Bezahlung und dem Beschäftigungsverhältnis zu machen.
Im August vergangenen Jahres durchsuchten 170 Einsatzkräfte und Spezialeinheiten in einer abgestimmten Aktion früh morgens mehrere Geschäftssitze und Privatwohnungen des Unternehmers und seiner Mittäter und stellten über 50 Kartons mit Beweismaterial sicher. Der Bauunternehmer wurde festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft. Dem vorausgegangen war ein Jahr verdeckte Ermittlungsarbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Ulm. Der ermittelte Schaden für die Sozialkassen beträgt rund drei Millionen Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.
Gegen eine Provision verkaufen Straftäter den Bauunternehmen Rechnungen für Bauleistungen, die sie nie erbracht haben. Damit haben die Baufirmen einen Beleg für die von ihnen gezahlten Schwarzlöhne und können diese gewinnmindernd in der Buchhaltung erfassen. Damit wird der Anschein erzeugt, dass die eigene Schwarzarbeit von Subunternehmen erbracht worden ist. Verlierer sind die Sozialkassen sowie der Fiskus und damit das Gemeinwesen, denen Beiträge vorenthalten werden.
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