POL-BI: Unfall: Aggressiver Mann will nicht gefahren sein
Bielefeld (ots)
MK / Bielefeld - Schildesche - Nach den bisherigen Erkenntnissen ist ein Autofahrer am Dienstag, 13.08.2019, in Schildesche gegen einen Ampelmast gefahren. Nachdem er zunächst aus dem beschädigten Auto verschwand, tauchte er wenig später wieder auf und gab an, zum Unfallzeitpunkt Beifahrer gewesen zu sein. In dem Pkw fanden Polizisten ein Tütchen mit Marihuana.
Gegen 02:40 Uhr meldeten Zeugen der Einsatzleitstelle der Polizei einen Unfall an der Kreuzung Schillerstraße und Engersche Straße. Ein VW Golf war gegen einen Ampelmast gefahren, hatte den Pfahl abgeknickt und stand verlassen am Unfallort. Der Zeuge beschrieb den Autofahrer, der zu Fuß in Richtung der Herforder Straße davongegangen war.
Während der Unfallaufnahme erschien ein alkoholisierter 25-jähriger Bielefelder mit einer gleichaltrigen Bielefelderin. Nach deren Angaben sei der 25-Jährige der Beifahrer gewesen und die Frau habe den verunglückten VW Golf gesteuert. Demnach ging die Fahrt über die Engersche Straße in Richtung Innenstadt. Der Unfall habe sich ereignet beim Linksabbiegen in die Schillerstraße. Bei dem Anstoß drückte der Pkw den Ampelmast zu Boden. Eine Wunde an der Hand will sich der Mann erst nach dem Unfall zugezogen haben.
Der Pkw war erheblich im Frontbereich beschädigt und wurde abgeschleppt. Den Sachschaden schätzten die Beamten auf 20.000 Euro.
Der 25-Jährige war während der Unfallaufnahme sehr gereizt und aggressiv. Er beleidigte die Beamten mehrfach und versuchte, einen Beamten im Kopfbereich zu attackieren und in die Finger zu beißen.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen bestand für die Polizisten der Verdacht, dass der 25-Jährige den VW Golf unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gefahren hat. Zudem besaß er keine gültige Fahrerlaubnis. Der verdächtigte Fahrer musste den Beamten zu einer Blutentnahme in ein Bielefelder Krankenhaus folgen.
Die Polizisten erkannten folgende Verstöße: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Einfluss von Drogen und Alkohol, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
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