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POL-BI: Hände weg vom Lenker von Autos, E-Scootern und Fahrrädern nach Biergenuss auf Oktoberfesten

Bielefeld (ots)

SR/ Bielefeld - Es ist die Zeit der Oktoberfeste - für viele Besucher ohne den Genuss der ein oder anderen Maß Bier kaum vorstellbar. Jedoch: Biertrinken und Autofahren vertragen sich nicht! Daher: Hände weg vom Steuer nach einem bierreichen Oktoberfest! Das gilt auch für Fahrräder und E-Scooter!

Jeder, der sich unter Alkoholeinfluss hinter das Steuer setzt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern bringt auch andere in große Gefahr, verletzt oder gar getötet zu werden. Auch am Morgen nach einer feucht-fröhlichen Feier ist der Restalkoholgehalt unter Umständen noch so hoch, dass sich eine Autofahrt grundsätzlich verbietet.

Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt und dabei keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Das heißt in aller Regel: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Nach Ablauf des Fahrverbotes wird der Führerschein zurückgegeben. Eine Straftat liegt immer dann vor, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fährt. Auf Ausfallerscheinungen kommt es dabei nicht an. Aber auch bei geringeren Promillewerten ab etwa 0,3 Promille liegt nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen (Schlangenlinienfahrt, alkoholtypischer Unfall) festgestellt wurden. In diesen Fällen droht eine Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen. Wird aufgrund des Alkohols ein Unfall verursacht sind es mindestens 12 Monate. Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und junge Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird ein Aufbauseminar verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.

Da Alkohol sich bei jedem unterschiedlich auswirkt, kann schon ein Glas Alkohol zu viel sein. Alkoholtypische Auswirkungen können eine eingeschränkte Wahrnehmung, Enthemmung, falsche Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen, Blickfeldverengung und Beeinträchtigung von Reaktion und Koordination sein.

Auch für die neuen Verkehrsmittel E-Scooter gilt: Kein Alkohol! Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.

"Don`t drink an drive" gilt auch für Radfahrer! Ab 1,6 Promille sind Sie als Fahrradfahrer absolut fahruntüchtig und begehen eine Straftat! Die Folgen können Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug sein.

Die Polizei Bielefeld rät: Lassen Sie Ihr Fahrzeug von vornherein stehen, wenn Sie Alkohol trinken wollen und steigen Sie auf Busse, Bahnen oder Taxen um. Oder klären Sie bereits vor Fahrtantritt, wer nüchtern bleibt.

Rückfragen von Journalisten bitte an:

Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld

Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020
Knut Packmohr (KP), Tel. 0521/545-3232
Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3195
Dirk Trümper (DT), Tel. 0521/545-3222


E-Mail: pressestelle.bielefeld@polizei.nrw.de
https://bielefeld.polizei.nrw/

Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0

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