POL-BI: Keine Geschenke für Einbrecher - "Riegel vor" auch an Weihnachten
Bielefeld (ots)
SR/ Bielefeld - Über die Weihnachtstage sind viele Häuser und Wohnungen verlassen - aufgrund von Urlaubsabwesenheit, für Weihnachtsbesuche oder für Kirchgänge. Sowohl kurzfristige, aber insbesondere auch längerfristige Abwesenheiten nutzen Einbrecher auch an Weihnachten als günstige Gelegenheit. Damit Ihre Geschenke und Ihre sonstigen Wertsachen auch dort bleiben, wo sie sind, sollten Sie einfache Verhaltensregeln beachten - sicherheitsbewusstes Verhalten und solide mechanische Sicherungstechnik (z. B. Schutzbeschläge und Zusatzschlösser) stehen beim Einbruchschutz an erster Stelle und bieten dem Einbrecher Widerstand.
Lassen Sie Wohnung oder Haus bei längerer Abwesenheit durch Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder andere "Haushüter" bewohnen oder bewohnt erscheinen: Briefkasten leeren, Rollläden, Vorhänge, Beleuchtung, Radio und Fernseher unregelmäßig betätigen. Nutzen Sie auch bei kürzerer Abwesenheit Zeitschaltuhren für Beleuchtung. Informieren Sie Ihre Nachbarn über Ihre Abwesenheit und über den Einsatz von Zeitschaltuhren für Rollläden und Beleuchtung. Lassen Sie Rollläden nur nachts herunter, sonst entsteht tagsüber der Eindruck, die Bewohner seien nicht da.
Verzichten Sie auf eine Mitteilung über Ihre Abwesenheit auf Ihrem Anrufbeantworter und in sozialen Netzwerken.
Verschließen Sie Fenster, Balkon und Terrassentüren, auch wenn Sie nur kurz weggehen - denn gekippte Fenster sind offene Fenster. Nutzen Sie konsequent vorhandene technische Sicherungen. Eine nur ins Schloss gezogene Tür öffnet der Täter in Sekundenschnelle.
Halten Sie die Hauseingangstür in Mehrfamilienhäusern tagsüber geschlossen. Prüfen Sie vor dem Drücken des Türöffners, wer ins Haus will (zum Beispiel durch einen Blick aus dem Fenster). Lassen Sie nur Personen ein, die bekanntermaßen zu Ihnen wollen oder "ins Haus gehören".
Um Wohnungseinbrüche wirkungsvoll aufklären und Einbrecher identifizieren zu können, ist die Polizei auch auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Informieren Sie die Polizei bei verdächtigen Beobachtungen sofort über Notruf 110, insbesondere wenn Sie verdächtige Personen auf Ihrem Grundstück oder auf Nachbargrundstücken beobachten, die sich offensichtlich unberechtigt dort aufhalten. Wählen Sie auch den Notruf 110, wenn eine atypische Geräuschkulisse (Glasbruch, Splittern) auf einen Einbruch hindeutet.
Jeder Hinweis hilft - wählen Sie den Notruf lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig!
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