POL-BI: Polizisten nehmen gesuchten Wiederholungstäter nach erfolglosem Diebstahl fest
Bielefeld (ots)
HC/ Bielefeld-Heepen
Das Opfer eines Diebstahls verfolgte am Mittwoch, 26.02.2020, an dem Ortschmiedeweg den Täter. Polizisten nahmen den Gesuchten noch in Tatortnähe fest.
Ein 44-jähriger Bielefelder fuhr gegen 12:30 Uhr seinen Wagen in die Garage seines Hauses an dem Ortschmiedeweg. Er stieg aus, ging zum Haus und öffnete die Tür. Sein Hund lief aus dem Haus davon so dass der Bielefelder hinterherlief. Diese kurze Abwesenheit nutzte ein Täter, betrat die Garage und stahl aus dem PKW ein Handy.
Als der 44-Jährige zurückkehrte, sah er den Täter weglaufen. Er schöpfte Verdacht und bemerkte schnell das Fehlen seines Handys. Er verfolgte den Flüchtigen und konnte ihn in der Erich-Kästner-Straße festhalten. Der Täter stritt erst den Diebstahl ab, zeigte dem Bestohlenen aber wenig später die Stelle, wo er das Handy weggeworfen hatte. Als der Zeuge ihn losließ, lief der Täter davon.
Anhand der vom Opfer durchgegebenen auffälligen Personenbeschreibung - 180 cm großer Mann mit schlechten Zähnen- stellten die hinzugerufenen Polizisten den Dieb im Rahmen der Fahndung und nahmen den 44-jährigen Wohnungslosen fest. Als Kriminalbeamte den Festgenommenen übernahmen, stellten sie schnell fest, dass es sich um einen von ihnen gesuchten Wiederholungstäter handelte.
Die Kriminalbeamten ermittelten gegen den polizeibekannte Mann wegen Diebstählen im Krankenhaus vom 17.12.2019, einem Diebstahl aus einem Umkleideraum einer Gaststätte an der Obernstraße vom 28.01.2020, dem Diebstahl von Leergut aus einem Lagerraum eines Supermarktes an der Engersche Straße vom 24.01.2020, einem Diebstahl vom 16.12.2019 in einem Markt im Heeperholz, einem Diebstahl vom 16.12.2019 aus einem Büchereiraum einer Schule an der Wedepohlstraße, einem Diebstahl vom 06.11.2019 aus einem Büroraum und einer Leistungserschleichung am 29.11.2019.
Der Täter bediente sich bei seinen Taten günstiger Gelegenheiten um zuzugreifen. So nutzte er unverschlossene Fahrzeuge, Umkleideräume oder Lagerräume um Beute zu machen. Durch die Taten finanzierte sich der Wohnungslose seinen Drogenkonsum.
Kriminalbeamte führten den Festgenommenen am Donnerstag dem Richter vor, der einen Haftbefehl erließ.
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