POL-BI: Sicher in die Fahrradsaison starten - Teil 2
Bielefeld (ots)
Zwei "Streifen" - zwei Bedeutungen
MK / Bielefeld - Stadtgebiet - Auch wenn sich längst Radfahrer neben Autofahrern auf Bielefelds Straßen ganzjährig etabliert haben, so steigt die Zahl der Zweiradfahrer mit Beginn der wärmeren Temperaturen. Deshalb wenden sich die Verkehrssicherheitsberater der Polizei mit Tipps an alle Fahrradfahrenden und andere Verkehrsteilnehmer.
Auf Bielefelds Straßen sind unterschiedliche Markierungen aufgebracht, die als Schutzraum für Radfahrende dienen. Dabei wird unterschieden in "Schutzstreifen" und "Radfahrstreifen".
Dass parkende Autos auf Radwegen nichts verloren haben ist allgemein bekannt, denn Radfahrende werden durch das Halten und Parken behindert. Wenn diese um die haltenden oder parkenden Fahrzeuge herum fahren müssen, werden sie gefährlichen Situationen ausgesetzt und das Unfallrisiko steigt an.
Doch dürfen Autofahrer über die gekennzeichneten Wege "Schutzstreifen" und "Radfahrstreifen" fahren? Hätten Sie es gewusst?
Darum sollten Sie als Autofahrer den Schutzstreifen freihalten
Die "gestrichelte Linie" markiert den "Schutzstreifen" für Radfahrende auf der Straße. Kraftfahrzeuge dürfen die Linie nur bei Bedarf überfahren. Auf engen Straßen ist beispielsweise eine Nutzung durch Autos bei Gegenverkehr möglich. Durchgehend dürfen Autos den Schutzstreifen nicht befahren.
Das Parken von Kraftfahrzeugen ist auf dem Schutzstreifen verboten.
Das sollten Sie über den Radfahrstreifen wissen
Ein "Radfahrstreifen" wird durch eine "durchgehende Linie" markiert - oft auch noch durch zusätzliche farbliche Einfärbung. Hier dürfen nur Fahrräder fahren. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen diesen Fahrstreifen nicht nutzen.
Es besteht eine Benutzungspflicht für die Radfahrenden durch das "Radweg Zeichen". Das Halten und Parken auf Radwegen/Radfahrstreifen ist verboten.
Und was ist mit dem Seitenabstand beim Überholen?
Wenn Radfahrende den Schutzstreifen oder Radfahrstreifen benutzen, muss der Pkw- oder Lkw-Fahrende beim Überholen auch hier mindestens 1,5 Meter Abstand zum Radfahrenden einhalten.
Das bedeutet, dass neben dem Schutzstreifen oder Radfahrstreifen noch zusätzlicher Platz zur Verfügung stehen muss, um überholen zu dürfen. Doch Achtung: Auf manchen schmalen Straßen dürfte dieser Freiraum bei Gegenverkehr nicht gegeben sein und sich ein Überholen deshalb verbieten.
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