POL-BI: Erneut Corona-Demonstrationen in der Bielefelder Innenstadt am 04.02.2022
Bielefeld (ots)
SR/ Bielefeld - Die Polizei Bielefeld bereitet sich für Freitag, 04.02.2022, auf mehrere Corona-Demonstrationen in der Bielefelder Innenstadt vor. Wie bei den vorherigen Versammlungslagen geht die Polizei von einem friedlichen Verlauf aus, ist aber erneut mit starken Kräften im Einsatz, um ein Aufeinandertreffen gegnerischer Gruppen und Auseinandersetzungen zu verhindern.
Der Polizei Bielefeld wurden bislang drei Aufzüge von Gegnern der Corona-Maßnahmen und eine Gegen-Kundgebung angezeigt. Unter dem Motto "Bielefeld steht auf! Für Fresse Freiheit" erwartet eine private Anzeigende einer Versammlung mit Aufzug in der Zeit zwischen 18 Uhr und 21.30 Uhr circa 700 Teilnehmer. Eine weitere Privatperson zeigte im selben Zeitraum eine Versammlung mit Aufzug unter dem Motto "Bielefeld steht auf! Für eine freie Impfentscheidung!!" an, zu der der Anzeigende nach eigenen Angaben circa 749 Teilnehmer erwartet. Unter dem Motto "Frei geboren" zeigte eine Organisation eine weitere Versammlung mit Aufzug im selben Zeitraum und mit einer erwarteten Teilnehmerzahl von circa 700 an. Aufgrund bisheriger Erfahrungen geht die Polizei von einer hohen Mobilisierung aus und rechnet mit einer hohen Anzahl von regierungs- und coronakritischen Versammlungsteilnehmern in der Bielefelder Innenstadt. Als Gegen-Kundgebung wurde eine Versammlung auf dem Platz vor dem Alten Rathaus in der Zeit von 17.30 Uhr und 21 Uhr unter dem Motto "Bielefeld nimmt Platz - Bielefeld denkt mit statt quer" angezeigt. Dort werden circa 250 Teilnehmer erwartet.
Die Polizei wird alles tun, um friedlichen Protest zu schützen und für die Sicherheit der friedlichen Versammlungsteilnehmer und der Unbeteiligten zu sorgen. Gegen gewaltbereite und gewalttätige Personen wird die Polizei vorgehen und Straftaten konsequent verfolgen.
Gemäß aktueller CoronaSchVO gilt bei Versammlungen im Freien grundsätzlich die Maskenpflicht, wenn keine Zugangskontrollen zum Versammlungsort erfolgen. Bei mehr als 750 Teilnehmern gilt die 3G-Pflicht. Für den Versammlungsleiter besteht unter anderem die Verpflichtung, die Einhaltung der 3G-Regel am Versammlungsort stichprobenartig zu kontrollieren.
Verstöße gegen die CoronaSchVO werden so konsequent wie möglich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit verfolgt. Bei der Feststellung von Verstößen, wie z.B. gegen die Maskenpflicht, unterstützt die Polizei die zuständige Ordnungsbehörde im Rahmen der Amtshilfe bei der Ahndung dieser Ordnungswidrigkeiten.
Beeinträchtigungen durch die Versammlungen sind für Anwohner und Anliegerverkehr in der Zeit zwischen 17.00 Uhr und 22.00 Uhr durch erforderliche Sperrstellen der Polizei sowie auch zeitlich begrenzte verkehrsregelnde Maßnahmen leider nicht zu vermeiden. Die Polizei wird alles tun, um die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, empfiehlt aber, das Stadtgebiet mit Fahrzeugen für den genannten Zeitraum zu meiden.
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