POL-BI: Zahlreiche Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Bielefeld (ots)
FR / Bielefeld / Stadtgebiet - Der Verkehrsdienst der Bielefelder Polizei stellt seit dem 01.03.2022 viele abgelaufene Versicherungskennzeichen an Motorrollern bis 50 km/h und E-Scootern fest. Die Polizei weist darauf hin, dass die genannten Fahrzeuge nur von Anfang März bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres zugelassen und versichert werden.
Bei stichprobenartigen Kontrollen seit Anfang März stellte der Verkehrsdienst Bielefeld wiederholt Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz fest. In allen Fällen wurde sofort die Weiterfahrt untersagt und Strafanzeigen gefertigt.
Der Verkehrsdienst erinnert daran, dass die Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr mit dem Ablaufdatum auf dem Kennzeichen endet. Der Nutzer muss sich eigeninitiativ bei seiner Versicherung melden, um ein neues Kennzeichen zu bekommen. Für die weitere Nutzung ist das neue Kennzeichen am Fahrzeug anzubringen.
Damit die Versicherungsjahre der Kennzeichen einfach unterschieden werden können, haben die Schilder die Farben blau, grün und schwarz. Zudem sind die Kennzeichen mit Jahreszahlen versehen.
Farbe blau: 01.03.2021- 28.02.2022
Farbe grün: 01.03.2022- 28.02.2023
Für Motorroller, Mofa und Krankenfahrstühle ist das Kennzeichen ein ca. DIN A6 großes geprägtes Blechschild, für E-Scooter und andere "Elektro-Kleinstfahrzeuge" ist es ein etwa spielkartengroßer Aufkleber (als Faksimile des o.g. Blechschildes).
Die Polizei erinnert, dass die Folgen eines Verstoßes für die betroffene Person nicht unerheblich sind. Da es sich bei einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz um eine Straftat handelt, hat die Polizei keinerlei Ermessensspielraum.
In der Regel sind Geldstrafen und Punkte im Verkehrszentralregister vorgesehen. Bei "Wiederholungstätern" kann es zu einer Beschlagnahmung des Fahrzeugs kommen. Bei Unfällen mit nicht versicherten Fahrzeugen, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Denken Sie daran, dass sie unter Umständen mit ihrem Privatvermögen für entstandene Kosten bei Unfällen mit Sach- und Personenschäden aufkommen müssen, wenn sie ihr Fahrzeug nicht versichert haben. Bedacht werden sollte auch, ob eine Versicherung eventuell Regressansprüche stellt.
Die Polizei appelliert: Da es sich um eine Straftat handelt, sollten Sie ihre Fahrzeuge nicht unversichert nutzen.
Die Polizei wird entsprechende Kontrollen weiter durchführen.
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