POL-BI: Zweite Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Paderborn und des Polizeipräsidiums Bielefeld zu: Durchsuchungen bei italienischen Mafia-Mitgliedern in Kassel, Duisburg und Höxter
Bielefeld (ots)
Festnahmen und Beweismittel sichergestellt
MK / Bielefeld - Duisburg - Höxter - Kassel - Die bisherigen Ergebnisse der Durchsuchungen, die am Donnerstagmittag, 29.06.2023, in Zusammenhang mit der italienische `Ndrangheta erfolgten, bewerten die Staatsanwaltschaft Paderborn und die Ermittler des Polizeipräsidiums Bielefeld als erfolgreich. Neben einer Festnahme durchsuchten die Beamten insgesamt zwölf Objekte - jeweils vier in den drei Städten - und stellten diverse Beweismittel sicher, deren Auswertung Bestandteil der laufenden Ermittlungen ist.
In Kassel durchsuchten die hessischen Ermittler des Kommissariats zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Beamte einer hessischen Hundertschaft neben anderen Objekten auch ein italienisches Restaurant in der Innenstadt. Die Beamten nahmen einen 25-jährigen italienischen Staatsbürger wegen eines, in diesem Verfahren, bestehenden Haftbefehls fest. In diesem Einsatz führten Beamte einer hessischen Spezialeinheit verdeckte Ermittlungen durch.
In der Duisburger Innenstadt durchsuchten Ermittler des örtlichen Kriminalkommissariats zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität auch ein italienisches Eiscafé und in Duisburg Buchholz ein italienisches Restaurant.
Im Bereich der Innenstadt von Höxter, wo die ersten Hinweise auf einen Bezug zur organisierten Kriminalität erkannt wurden, standen unter anderem zwei italienische Restaurants im Blickpunkt der polizeilichen Maßnahmen.
Die beiden Objekte in Höxter und das Restaurant in Kassel wurden von einem 34-Jährigen aus Kassel betrieben. Er hatte ebenfalls die Wohnung in Höxter angemietet, in der bei einem Routineeinsatz der Polizei Höxter im Januar 2023 insgesamt 147 Kilogramm Marihuana gefunden wurden. Bei der Sicherstellung handelt es sich vergleichsweise um eine große Menge an Betäubungsmitteln. Ein Hinweisgeber hatte sich damals gemeldet, weil er den 34-Jährigen längere Zeit nicht mehr gesehen hatte.
Seit dem Fund in der Wohnung konnte der 34-Jährige nicht angetroffen werden. Gegen ihn besteht in diesem Verfahren ein Haftbefehl wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Ermittler gehen davon aus, dass er sich unmittelbar nach dem Betäubungsmittelfund in Höxter abgesetzt hat.
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