POL-BI: Zwei Achsen zu wenig - Verkehrsdienst der Autobahnpolizei stoppt Schwertransport auf A 2 und zieht über 3.800 Euro ein
Bielefeld (ots)
MK / Bielefeld - BAB 2 Herford - Am Mittwoch, 31.07.2024, sorgten Autobahnpolizisten für eine Zwangspause eines niederländischen Großraum- und Schwertransports. Eine Firma hatte für die Beförderung einer Erntemaschine einen ungeeigneten Sattelzug eingesetzt.
Gegen 16:00 Uhr lotsten die Beamten des Verkehrsdienstes der Autobahnpolizei den 19-jährigen Fahrer des Sattelzugs auf den Parkplatz Herford Nord. Bei der Kontrolle wollten die Polizisten insbesondere klären, ob der aufgeladene Zuckerrübenvollernter mit diesem fünfachsigen Gespann hätte transportiert werden dürfen.
Weil die Auflagen für den Großraum- und Schwertransport ein Abweichen von der vorgeschriebenen Route verboten, wogen die Beamten die Fahrzeuge mit eigenen mobilen Radlastwagen. Auszüge aus dem Ergebnis waren beispielsweise Achslastüberschreitungen von 30 und über 32 Prozent sowie eine Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts des Transports um knapp 8 Prozent. Zudem konnte die ordnungsgemäße Lastverteilung bei dieser Fahrzeugkombination nicht eingehalten werden.
Aus diesem Grund war der Sattelzug ungeeignet, um den Zuckerrübenvollernter zu befördern und die Beamten verboten dem Fahrer weiter zu fahren. Am nächsten Tag hatte die Firma eine Ersatzzugmaschine mit vier Achsen und einen dreiachsigen Auflieger organisiert. So konnte die Erntemaschine von dem Parkplatz aus, auf dem neu bereitgestellten siebenachsigen Sattelzug, ihrem Bestimmungsort in England entgegenrollen.
Neben den erkannten verkehrsrechtlichen Verstößen, wendeten die Polizisten für die Spedition das Verfahren zur Wertabschöpfung nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz an. Grund dafür war der Verdacht, einer sich ergebenden Einsparung für das Unternehmen beim Einsatz dieses ungeeigneten Sattelzugs. Nach den vorliegenden Erkenntnissen hatte die Firma eine Fahrzeugkombination mit mehr Achsen eingespart und damit einen Vermögensvorteil erzielen können. Ein Verantwortlicher der niederländischen Firma zahlte den auf 3840,00 Euro festgelegten Einziehungsbetrag.
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