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POL-BI: Cold Case "Raubmord im Jahr 1994 in Bielefeld Oldentrup" - erster Fahndungserfolg und weiterer Ermittlungsansatz.

POL-BI: Cold Case "Raubmord im Jahr 1994 in Bielefeld Oldentrup" - erster Fahndungserfolg und weiterer Ermittlungsansatz.
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Bielefeld (ots)

SI / Bielefeld / Oldentrup - Dank eines Hinweisgebers konnten Ermittler die Herkunft des Handschuhs offenbar klären. Zeugen berichten ebenfalls von gewaltsamen Vorfällen. War Heinz-Georg Strohmidel bereits im Vorfeld Opfer von Raubüberfällen?

Die Ermittlungsgruppe Cold Case der Bielefelder Polizei veröffentlichte im Zusammenhang mit dem Mord an Heinz-Georg Strohmidel aus dem Jahr 1994 vor einigen Tagen erstmals ein wichtiges Beweismittel. Es handelte sich um einen gebrauchten, rechten Arbeitshandschuh, auf dem handschriftlich die Buchstaben "M. T" aufgebracht worden waren. Im Inneren des Handschuhs war DNA-Material des mutmaßlichen Täters nachgewiesen worden.

Aufgrund einer Presseveröffentlichung am 15.02.2025 meldete sich zwischenzeitlich ein Hinweisgeber bei der Polizei, der diese Handschuhe mit einem heute nicht mehr existierenden Handwerkerbetrieb aus Bielefeld in Verbindung brachte.

Die Überprüfung ergab, dass sich der Inhaber vor geraumer Zeit aus Altersgründen zur Ruhe gesetzt hat. Der unverdächtige Ruheständler, der die Ermittlungen der Polizei nach Kräften unterstützt, schließt nicht aus, dass er selbst die Buchstaben "M. T" in genau dieser Schreibweise auf den Handschuhen aufgebracht haben könnte. Dieses sei in seinem Betrieb damals eine übliche Kennzeichnung derartige Arbeitsmittel seiner Mitarbeiter gewesen. Die Zuordnung soll aber nicht mannscharf erfolgt sein. Aktuell ermittelt und überprüft die Ermittlungsgruppe Cold Case die Personen, die im Jahr 1994 bei dieser Firma beschäftigt waren.

Denkbar ist aber auch, dass die Handschuhe beispielsweise auf einer Baustelle abhandengekommen sind oder nach dem Gebrauch einfach dort zurückgelassen wurden. So könnten sie in die Hände des Täters gelangt sein, ohne dass dieser über eine Beziehung zu dem Betrieb verfügte. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Täter selbst über die Initialen M.T verfügt, schätzen die Ermittler nunmehr als äußerst gering ein.

Bis heute ist wahrscheinlich, dass der Täter zum erweiterten Kundenkreis des Kioskbetreibers gehörte und damals im Bereich Oldentrup kein Unbekannter war.

Die Ermittlungsgruppe Cold Case der Bielefelder Polizei ist durch zahlreiche Zeugenvernehmungen und intensives Aktenstudium zwischenzeitlich tief in die Vergangenheit eingetaucht. Dabei hat sie Kenntnis von zwei weiteren Raubüberfällen auf den Kiosk des Herrn Strohmidel erlangt, die sich im Vorfeld des tödlichen Raubes ereignet haben sollen.

Einer davon ist bei Polizei und Justiz aktenkundig. Diese Tat ereignete sich im Jahr 1980. Drei Tatverdächtige waren damals ermittelt und rechtskräftig verurteilt worden. Aufgrund von DNA-Abgleichen konnten diese Täter durch die EG Cold Case als Tatverdächtige für den Raubmord vom 13.07.1994 bereits sicher ausgeschlossen werden.

Der zweite Raub soll im Februar 1992 stattgefunden haben. Weitere Informationen darüber sind bislang nicht bekannt, weil dieser Vorfall nicht zur Anzeige gebracht worden ist. Gegenüber Bekannten hatte Strohmidel damals mitgeteilt, dass er bei dieser Tat ebenfalls durch Schläge am Kopf verletzt worden sei. Seitdem war er stark verängstigt und habe befürchtet, dass diese Täter noch einmal zurückkommen werden. Es gibt Hinweise darauf, dass der Kioskbetreiber die Täter des zweiten Überfalls damals erkannt haben könnte und man ihn deswegen unter Druck gesetzt hatte. Möglicherweise befürchtete einer der Beteiligten dieser Tat eine spätere Identifizierung und kehrte auch aus dem Grund am 13.07.1994 in den Kiosk zurück, um diese endgültig zu unterbinden.

Des Weiteren ist nicht auszuschließen, dass es in dem Jahr 1992 oder im Jahr darauf zu weiteren Überfällen gekommen ist.

An dieser Stelle richtet sich die EG Cold Case ganz gezielt an etwaige Mitwisser und die noch unbekannten Beteiligten des zweiten Raubüberfalls: "Diese Vortat ist zwischenzeitlich verjährt. Mittäter dieses Geschehens, die nicht an dem Raubmord vom 13.07.1994 beteiligt waren, haben keine strafrechtlichen Konsequenzen mehr zu befürchten", so Markus Mertens, Leiter der Ermittlungsgruppe Cold Cases. "Sie kommen daher als wertvolle Zeugen in Betracht."

Den Ermittlern stellen sich daher diese Fragen:

Wer kann Angaben zu den Raubüberfällen zum Nachteil des Heinz-Georg Strohmidel in den Jahren 1992 oder 1993 machen?

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat eine Belohnung von 3.000 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Ermittlung, Ergreifung und rechtskräftigen Verurteilung des Tatverdächtigen führen. Die Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Personen, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt.

Für Hinweise melden Sie sich bitte bei der Ermittlungsgruppe Cold Case unter 0521/545-0.

Erste Meldung vom 14.02.2025 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12522/5971363

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