LPI-G: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Gera (ots)
Am Freitag gegen 12:00 Uhr kontrollierten Beamte der Polizei Gera einen 45-jährigen Fahrer eines Pkw BMW M3 in der Thüringer Straße in Gera. Hierbei stellte sich heraus, dass dieser keine Fahrerlaubnis besitzt und er aufgrund gleicher Sachverhalte eine rechtskräftige Verurteilung im Jahr 2019 erhielt. Im Rahmen der Anzeigenaufnahme wurde erneut ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Da der 45-Jährige in einer Vielzahl von Fällen als Beschuldigter in derartigen Strafverfahren geführt wird, erließ die Staatsanwaltschaft Gera die Anordnung zur Beschlagnahme des Fahrzeugs des Täters. Da vor Ort hinreichende Anhaltspunkte darauf hindeuteten, dass der Beschuldigte unter Einfluss von Betäubungsmitteln das Fahrzeug führte, wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Im Rahmen weiterfolgender polizeilicher Maßnahmen wurden beim Beschuldigten geringe Menge an Betäubungsmitteln aufgefunden. Nunmehr muss sich der Beschuldigte nicht nur wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einem Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund des Fahrens unter Einfluss von berauschenden Mitteln verantworten, vielmehr erwartet den Beschuldigten auch ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ebenso droht ihm der dauerhafte Verlust seines Pkws.
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