LPI-G: Fahranfängerin unter Alkoholeinfluss
Greiz (ots)
Am 03.09.2023 wurde gegen 03:30 Uhr in Niederpöllnitz ein PKW einer Verkehrskontrolle unterzogen. Die am Steuer befindliche 20 jährige hatte beim Führen des PKW einen Atemalkoholwert von 0,47 Promille. Da Fahranfänger in ihrer Probezeit 0,00 Promille haben dürfen, wurde die 20 jährige in der Dienststelle in Greiz einem gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest unterzogen, welcher einen Wert von 0,38 Promille ergab. Mit diesem Wert verstößt die 20 jährige Fahranfängerin gegen das Straßenverkehrsgesetz, was nicht nur ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einer hohen Geldstrafe nach sich zieht, sondern es wird auch Führerscheinrechtliche Konsequenzen haben.
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