LPI-GTH: Betrunken und ohne Fahrerlaubnis mit Vollcross-Maschinen unterwegs
Geraberg / Elgersburg (ots)
Am Samstag gegen 18 Uhr wurde die Polizei über einen Motorradunfall in Geraberg, Zur Bergbrauerei informiert. Die eingesetzten Polizeibeamten stellten vor Ort einen 29-Jährigen fest, welcher mit seinem Vollcross-Motorrad von der asphaltierten Straße auf einen Waldweg einbiegen wollte und hierbei zu Fall kam. Noch vor Eintreffen der Polizei und der Rettungskräfte konnte ein weiterer Motorradfahrer, welcher ebenfalls mit einer Vollcross unterwegs war, flüchten. Der 29-jährige zog sich durch den Sturz eine Schulterverletzung zu und musste zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus verbracht werden. Ein zuvor durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,11 Promille bei dem 29-Jährigen. Die angeordnete Blutentnahme wurde im Krankenhaus durchgeführt. Zudem ist der junge Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Bei Eintreffen der Polizei befand sich das Motorrad des 29-jährigen nicht mehr an der Unfallstelle. Durch Ermittlungen und Zeugenbefragungen konnte in Erfahrung gebracht werden, dass dies durch einen bis dahin unbekannten Mann von der Unfallstelle weggefahren wurde. Es wurden weitere Polizeikräfte hinzugezogen, um den Nahbereich abzuprüfen. Diese konnten vor der Wohnanschrift des 29-Jähringen das gesuchte Motorrad fahrender Weise feststellen. Der Kradfahrer flüchtete in der Folge vor der Polizei, konnte aber verfolgt und durch viel Ermittlungsaufwand wenig später in der Elgersburger Hauptstraße festgestellt werden. Der amtsbekannte 33-Jährige, welcher ebenfalls nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wollte das Motorrad vermutlich zum Grundstück des 29-Jährigen fahren, um dies zu verstecken, da das Motorrad nicht versichert und zugelassen ist. Auch bei dem 33-Jährigen, welcher mit dem 29-Jährigen verunfallten Kradfahrer befreundet ist, konnte Atemalkohol wahrgenommen werden. Dieser verweigerte allerdings jegliche Mitwirkung, so dass auf Grund des Anfangsverdachtes einer Trunkenheitsfahrt auch bei dem 33-Jährigen die Blutentnahme angeordnet wurde. Gegen beide Kradfahrer wurden Anzeigen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die Abgabenordnung gefertigt. (dl)
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