LPI-GTH: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetzt
Arnstadt (ots)
Am Freitagmittag suchten die Beamten der PI Arnstadt-Ilmnau die Wohnanschrift eines 41-Jährigen in Arnstadt auf, da gegen diesen ein Haftbefehl vorlag. Der junge Mann wurde zu Hause angetroffen und war bereit die Geldstrafe zur Abwendung seines Haftbefehls zu bezahlen. Bei der Kontrolle des Mannes stellten die Beamten allerdings ein Ziptütchen mit 1,9gr. Crytal in seiner Jackentasche fest. Die Betäubungsmittel wurden beschlagnahmt und eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz erstattet. (dl)
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