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LPI-GTH: Reifenwechsel nicht vergessen

LPI Gotha (ots)

In Ilmenau ereignete sich am zurückliegenden Wochenende ein Verkehrsunfall in der Sophienstraße. Ein 54-jähriger Fahrer eines Mercedes verlor in einer Rechtskurve die Kontrolle über sein Fahrzeug und kollidierte mit einem am Fahrbahnrand geparkten Ford. An den Pkw entstand Sachschaden, Personen verletzten sich glücklicherweise nicht. Wie sich im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme herausstellte, war der Mercedes bei den vorherrschenden Wetterverhältnissen um 0 Grad und Schneefall, lediglich mit Sommerreifen ausgestattet. Gemäß Straßenverkehrsordnung darf der Führer eines Kraftfahrzeuges bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte sein Fahrzeug nur fahren, wenn dieses mit einer Bereifung für winterliche Verhältnisse ausgestattet ist. Winterreifen oder Allwetterreifen, die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind, verbessern durch ihre Zusammensetzung bzw. Bauart die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen ( gem. § 36 IV StVZO). Im Allgemeinen muss das Hauptprofil im Minimum eine Profiltiefe von 1,6 mm aufweisen. Je größer allerdings die Profiltiefe, desto besser die Haftung auf der Fahrbahn und je kürzer die Bremswege. Generell ist nicht nur die Bereifung des Fahrzeuges, sondern auch die Fahrgeschwindigkeit an die Straßen-, Wetter- und Sichtverhältnisse anzupassen. Gemäß dem Motto "sehen und gesehen werden" sollten vor Fahrtantritt ebenfalls die lichttechnischen Einrichtungen auf Funktionstauglichkeit geprüft und das Fahrzeug gegebenenfalls von Schnee und Eis befreit werden.

Sollte es, wie im genannten Sachverhalt, zu einem Verkehrsunfall 
kommen, bei welchem das Fahrzeug trotz winterlicher Straßen- und 
Witterungsbedingungen nur mit Sommerreifen ausgestattet ist, könnten 
die Leistungen der Versicherung durch das Versicherungsunternehmen 
gekürzt werden. Weiterhin stellt unangepasste Bereifung laut 
bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog eine Ordnungswidrigkeit dar 
und wird mit einer Geldbuße geahndet.

Mit der richtigen Bereifung und Verhaltensweise bei winterlichen 
Bedingungen erhöhen Sie nicht nur Ihre eigene Sicherheit im 
Straßenverkehr, sondern auch die, der anderen Verkehrsteilnehmer. 
(jd)

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Telefon: 03621-781503
E-Mail: presse.lpigth@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

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