LPI-J: "Sextortion" zum Nachteil eines 21-Jährigen
Saale-Holzland-Kreis (ots)
In der jüngeren Vergangenheit chattete ein 21-jähriger Kahlaer vermeintlich mit einer Frau unter derer Nutzung einer ausländischen Telegram-Nummer. Im Verlauf des Flirtchats bat die Chatpartnerin um Übersendung eines Nacktbildes, was der 21-Jährige schlussendlich tat. Folgend wurde dieser zur Zahlung von 5000EUR aufgefordert, da ansonsten das Bild via Instagram veröffentlicht werden würde. Der Geschädigte informierte stattdessen die Polizei und blockierte den Erpressungsversuch.
Polizeilich wird dieses Phänomen als Sextortion bezeichnet. Dieser Begriff leitet sich engl.: extortion - dt.:Erpressung - ab. Die Täter nutzen zur Kontaktaufnahme in der Regel Fake-Profile, so dass es sich beim vermeintlich interessierten Chat-Partner keineswegs um demjenigen handelt, welcher am anderen Ende der Leitung sitzt.
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