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LPI-SLF: Wie schnell darf man bei Nebel fahren?

LPI Saalfeld (ots)

Die Frage sollte richtig lauten: "Wie langsam sollte ich fahren?" Nebel verringert die Sichtweite beim Autofahren mitunter drastisch. Dann gilt es richtig zu reagieren. Wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht behindern, sollte das Abblendlicht eingeschaltet sein. Die Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblich schlechten Sichtverhältnissen eingeschaltet werden. Das Tagfahrlicht ist ungeeignet, da die Leuchtkraft nicht ausreicht. Zudem wird dabei die Heckbeleuchtung nicht mit aktiviert. Bei Sichtweiten unter 50 m kann die Nebelschlussleuchte benutzt werden. Aber bitte nicht vergessen, die Zusatzbeleuchtung bei besseren Sichtverhältnissen wieder auszuschalten um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden. Wenn vergessen wird die richtige Beleuchtung zu benutzen oder bei besserer Sicht wieder auszuschalten, drohen Verwarngelder bis 20,- EUR. Die Geschwindigkeit ist den Verhältnissen anzupassen. Unter 50 m Sicht darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Das gilt auch auf Autobahnen. Zur Einschätzung der Sichtverhältnisse helfen die Leitpfosten. Diese sind in Deutschland in einem Abstand von 50m aufgestellt. In Kurvenverläufen sind die Leitpfosten im geringeren Abstand montiert. Ebenso wichtig ist ein ausreichender Abstand zum Vorausfahrenden um Auffahrunfälle zu vermeiden. Eine gute und weite Sicht ist eine Grundvoraussetzung für ein Überholmanöver - und die ist bei Nebel nicht gegeben. Zur Vermeidung von Kollisionen mit dem Gegenverkehr sollte von Überholmanövern gänzlich abgesehen werden. Wer zu schnell fährt oder gar einen Unfall verursacht, dem drohen empfindliche Geldbußen oder Strafverfahren. Die Landespolizeiinspektion Saalfeld wünscht allen Verkehrsteilnehmern eine unfallfreie Fahrt.

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Saalfeld
Pressestelle
Telefon: 03671 56 1503
E-Mail: presse.lpi.saalfeld@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

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