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POL-EN: Verkehrsteilnahme Junger Fahrer/Geschwindigkeitskontrollen

Schwelm (ots)

   Hattingen - Im Zusammenhang mit dem schweren Verkehrsunfall
in Hattingen, Hüttenstr., vom 26.03.2001 weist die Polizei auf
die im Straßenverkehr erheblich gefährdete Personengruppe der
18- bis 24-Jährigen hin. Gemessen an ihrem Anteil in der
Gesamtbevölkerung sind die Jungen Fahrer überproportional an
Verkehrsunfällen beteiligt. Im Zuständigkeitsbereich der
Kreispolizeibehörde Schwelm beträgt der Anteil der 18- bis
24-Jährigen an der Gesamtbevölkerung 6,5%. Der Anteil dieser
Personengruppe an Verkehrsunfällen liegt bei 19,5%. Das Risiko,
in den ersten Jahren der Fahrpraxis zu verunglücken, ist sehr
hoch. Insbesondere überhöhte bzw. nicht angepaßte
Geschwindigkeit, gefolgt von Fehlern beim Abbiegen, Wenden und
Rückwärtsfahren sind bei den Fahranfängern die vorrangigen
Unfallursachen. Bei einigen der Jungen Fahrer stellt sich mit
zunehmender Fahrpraxis ein trügerisches Gefühl subjektiver
Sicherheit ein, ihre Risikobereitschaft und damit die
potentielle Unfallgefahr nehmen zu. Die Gruppe der Jungen Fahrer
lassen sich unterteilen in eine Gruppe von etwa 70% mit normalem
Anfängerrisiko und einer Gruppe von ca. 30%, die durch
Zusatzrisiken wie beispielsweise übermäßigen Alkoholkonsum oder
überzogenen Hang zur Selbstdarstellung auffällt. Für den Bereich
Hattingen lässt sich feststellen, dass die Anzahl der insgesamt
verunglückten jungen Erwachsenen in 2000 ggü. 1999 von 39 auf 41
gestiegen ist, wobei die Zahl der aktiv Verunglückten (also
nicht als Beifahrer o.ä. Beteiligte) im gleichen Zeitraum von 35
auf 31 gesunken ist. In den ersten beiden Monaten diesen Jahres
sind bisher sechs junge Erwachsene verunglückt.
   Die Polizei wird auch in diesem Jahr verstärkt Maßnahmen
ergreifen, um die Zahl der verunglückten jungen Erwachsenen zu
senken. Der Schwerpunkt wird dabei auf die Strecken mit
Unfallbrennpunkten gelegt, auf denen Junge Fahrer in verstärktem
Maße mit überhöhter und nicht angepaßter Geschwindigkeit
festgestellt werden.
   Über diesen Rahmen hinaus führt die PI Nord verstärkt
polizeiliche Überwachungsmaßnahmen insbesondere in Bezug auf die
Hauptunfallursache Geschwindigkeit durch. Bei einer
Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasergerät am 27.03.01 auf der
Hüttenstr. im Bereich der Unfallstelle wurde zwar nur eine
Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt, diese war aber
erheblich. Der kontrollierte Pkw-Fahrer wurde mit 96 km/h im
Bereich der zulässigen 70 km/h gemessen. Er muss mit einem
Bußgeld rechnen.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Schwelm

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Schwelm

Telefon: (02336) 9166 1222
Fax: (02336) 9166 1299

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